Wann genau die elektronische Patientenakte (E-PA) auf alle Praxen bundesweit ausgerollt wird, ist derzeit noch unklar. Ende November stiftete ein Brief des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) an den Bundesverband Gesundheits-IT Verwirrung (www.hausarzt.link/74bDx).
Denn darin heißt es, dass “trotz intensiver Bemühungen auf allen Seiten derzeit ein zeitlicher Verzug in der Entwicklungs-Roadmap” besteht. Konkret bezieht sich dies darauf, wann die Anbieter der Praxisverwaltungssysteme (PVS) den Praxen ein E-PA-Modul zur Verfügung stellen müssen. Dies soll nicht mehr bundesweit zum 15. Januar der Fall sein, sondern erst, wenn die Testphase erfolgreich beendet ist.
Ab 15. Januar erhalten also sowohl die gesetzlich Versicherten als auch die Praxen in den Testregionen Franken, Hamburg und Teile von NRW die E-PA. Wann der bundesweite Rollout folgt, ist noch nicht klar. “Frühestens Mitte Februar”, schätzt das BMG.
Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband bezeichnete das Vorgehen insgesamt als “abenteuerlich”. Es wäre besser gewesen, den Starttermin zu verschieben und dies transparent zu kommunizieren. Denn nun könne es sein, dass Versicherte Mitte Februar auf die E-PA zugreifen können, Ärztinnen und Ärzte aber noch nicht, sofern sich die Testphase in die Länge zieht. “Sollen Praxen dann auf Zuruf aus dem BMG von einem auf den anderen Tag mit der E-PA starten? So kann man kein IT-Projekt für über 70 Millionen Versicherte und hunderttausende Ärztinnen und Ärzte planen!”