Hiermit loggen Sie sich bei DocCheck-Login aus.
Abbrechen

E-HealthInformationsfiasko zum E-PA-Start

Ein Brief des Gesundheitsministeriums zur Einführung der elektronischen Patientenakte (E-PA) hat für Verwirrung gesorgt. Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband kritisiert das Informationschaos als „abenteuerlich“. Immerhin: Am 4. Dezember wird es erste Einblicke in E-PA-Module einiger PVS geben.

Wirklich klar ist aktuell nur der Startschuss für die Versicherten: Spätestens bis 15. Februar sollen alle eine E-PA besitzen.

Berlin. Verzögert sich der Start der E-PA für alle oder nicht? Ein Brief des Bundesgesundheitsministeriums an den Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg) hat in den Praxen Verwirrung gestiftet. Denn darin heißt es, dass „trotz intensiver Bemühungen auf allen Seiten derzeit ein zeitlicher Verzug in der Entwicklungs-Roadmap“ besteht. Konkret bezieht sich dies darauf, wann die Anbieter der Praxisverwaltungssysteme (PVS) den Praxen ein E-PA-Modul zur Verfügung stellen müssen.

Ab 15. Januar beginnen die Testregionen

Bisher war vorgesehen, dass ab 15. Januar die E-PA in ausgewählten Regionen getestet wird. Ab 15. Februar sollten dann alle Arztpraxen angebunden sein. Die PVS-Hersteller hätten das dafür nötige E-PA-Modul aber bereits ab 15. Januar für alle Praxen zur Verfügung stellen müssen.

In dem Schreiben an den bvitg teilte das Bundesgesundheitsministerium nun eine Planänderung mit: Verpflichtend müssen die PVS das E-PA-Modul nur bei den Leistungserbringern in den zwei Testregionen Hamburg und Franken ab Mitte Januar installieren. Ob das Modul zu diesem Zeitpunkt auch andernorts bereits angeboten wird, bleibe den Herstellern überlassen.

Bundesweiter Starttermin unklar

Weiterhin bleibe es bei dem Plan, dass die E-PA-Module erst bundesweit auf alle Praxen ausgerollt werden sollen, wenn die Module in den Testregionen zufriedenstellend laufen. Die im Ministerium zuständige Abteilungsleiterin Dr. Susanne Ozegowski geht hierfür nach wie vor von einem nötigen Testzeitraum von ungefähr vier Wochen aus. „Frühestens werde dies ab Mitte Februar 2025 der Fall sein“, teilte sie über LinkedIn am Mittwoch (20.11.) mit.

Während das Procedere also gleich bleibt, könnte sich der bundesweite Starttermin also durchaus verzögern. Das hatten bereits einige ärztliche Vertreter und auch IT-Fachleute befürchtet.

Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband bezeichnet das Vorgehen insgesamt als „abenteuerlich“. „Kein Mensch blickt noch durch, wann der Startschuss zu was fällt“, kommentierte er am Sonntagabend (24.11.). Aus seiner Sicht wäre es besser gewesen, den Starttermin zu verschieben und dies transparent zu kommunizieren.

Versicherte können spätestens am 15. Februar zugreifen

Dafür führt der Verband noch einen weiteren Grund an: Nichts ändern wird sich am Starttermin für die Versicherten. Ab 15. Januar sollen alle Menschen, die dies nicht ablehnen, von ihrer gesetzlichen Krankenkasse eine E-PA bekommen. Spätestens sollen alle Versicherten am 15. Februar diese nutzen können.

Das Problem: Ab 15. Februar könnten dann zwar die Versicherten auf ihre E-PA zugreifen, viele Ärztinnen und Ärzte aber womöglich noch nicht, sofern sich die Testphase in die Länge zieht. Dies könnte dann zu hohen Erwartungen und Fragen seitens der Versicherten in den Praxen führen, warum diese die E-PA noch nicht nutzen können.

„Sollen Praxen dann auf Zuruf aus dem BMG von einem auf den anderen Tag mit der E-PA starten? So kann man kein IT-Projekt für über 70 Millionen Versicherte und hunderttausende Ärztinnen und Ärzte planen!“, kritisiert der Hausärztinnen- und Hausärzteverband. Das Vorgehen sei mehr als „befremdlich“. Die Verantwortlichen seien so auf dem besten Weg, den Start in dieses wichtige Projekt zu verstolpern.

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.