Der Erweiterte Bewertungsausschuss (EBA) hat eine Anpassung des Orientierungswertes im EBM für das Jahr 2016 um 1,6 Prozent und damit eine Anhebung auf 10,4361 Cent festgelegt. Dies entspricht bundesweit einer Erhöhung der Gesamtvergütungen um etwa 550 Millionen Euro. Das Honorar für beispielsweise einen Hausbesuch nach Nr. 01410 EBM wird so von bisher 21,78 Euro auf 22,12 Euro und damit um rund 35 Cent angehoben. Einige KVen bekommen aber zusätzlich einen Nachschlag für den gesetzlich vereinbarten, nicht vorhersehbaren Morbiditätsanstieg bei akuten Erkrankungen (NVA) im Jahr 2013. Die Nachzahlung in Höhe von rund 3,6 Millionen Euro soll auf die Abrechnung des vierten Quartals 2014 bezogen und im nächsterreichbaren Quartal (das wäre voraussichtlich das dritte Quartal 2015) ausgezahlt werden.
Kommentar
Die unterschiedliche Vergütung kommt durch das Prinzip der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) zustande, die von den Kassen Quartal für Quartal mit befreiender Wirkung an die einzelnen KVen gezahlt wird. Die Berechnung der Summe orientiert sich an den nach ICD 10 von den Vertragsärzten angegebenen Diagnose-Codes und der Altersentwicklung der Bevölkerung in der Region.
Nach einer vom Bewertungsausschuss nun festgelegten Formel NVA 2013 = max (0; A – max (0; g × B – C) – D) hat sich eine Abweichung von der ursprünglich vorgegebenen Berechnung in den sieben KVen Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein, Hessen, Baden-Württemberg und Berlin ergeben, die dort nun zu dieser Nachzahlung führt. Inwieweit in diesen Regionen, im Gegensatz zu den übrigen KVen, tatsächlich eine größere Zahl an Akuterkrankungen aufgetreten ist, lässt sich durch den Rechenweg allerdings nicht wirklich nachvollziehen.