Berlin. Die Sozialabgaben steigen für Gutverdiener im kommenden Jahr erneut turnusgemäß. Das Bundeskabinett beschloss eine entsprechende Verordnung des Bundesarbeitsministeriums, wie das Ministerium am Mittwoch (11.10.) in Berlin mitteilte.
Höhere Werte bei Rente- und Arbeitslosenversicherung
Die Beitragsbemessungsgrenzen für die Sozialversicherungen werden dadurch angehoben. In der gesetzlichen Renten- und der Arbeitslosenversicherung werden Beiträge bis zu einem Betrag von im Westen 7550 Euro pro Monat und von im Osten 7450 Euro fällig.
Wer darüber hinaus verdient, zahlt nur bis zu dieser Grenze Rentenbeiträge. Bisher lag die Grenze bei 7300 Euro in den alten sowie 7100 Euro in den neuen Ländern.
Grenze bei 69.300 Euro Jahreseinkommen
Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung steigt zum 1. Januar auf bundeseinheitlich 5175 Euro pro Monat. Bisher lag sie bei 4987,50 Euro.
Die Versicherungspflichtgrenze steigt im kommenden Jahr von 66.600 auf 69.300 Euro Jahreseinkommen. Wer mit seinem Einkommen über dieser Grenze liegt, kann sich bei einer privaten Krankenversicherung versichern.
Die Rechengrößen werden gemäß der Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr angepasst. Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen.
Quelle: dpa