Was tun, wenn der Patient eine gebotene Behandlung ablehnt? Eine Checkliste hilft beim Entscheidungsprozess.
Was tun, wenn der alkoholisierte Patient seine Platzwunde nicht versorgen lassen möchte, die ältere Dame mit einem frischen ST-Hebungsinfarkt den Transport in die Klinik ablehnt oder der Ruf der Angehörigen nach psychiatrischer Zwangseinweisung des randalierenden Familienvaters laut wird?
Alles andere als trivial stellen sich solche Fragestellungen dar, bewegt sich der Hausarzt doch auf sensiblem Terrain, schweben potenzielle Straftatbestände wie ein Damoklesschwert über ihm: Folgt er dem Patientenwillen, könnte er sich der unterlassenen Hilfeleistung strafbar machen, tut er dies nicht, droht ihm wohlmöglich eine Anklage aufgrund der veranlassten Verletzung von Freiheitsrechten der betroffenen Person. Hier tut auch beim Mediziner ein Basiswissen zur rechtlichen Situation von Einwilligungsfähigkeit und Patientenwillen not.
Sein Wille geschehe – die Einwilligungsfähigkeit
Einwilligungsfähigkeit setzt eine geistige und sittliche Reife voraus, die Trageweite und Bedeutung der geplanten Handlung erkennen und beurteilen lässt [1][3]. Für den Arzt geht es hier allein um Zustimmung/Ablehnung von medizinischen Eingriffen. Eine „Geschäftsfähigkeit“ (diese betrifft Rechtsgeschäfte aller Art) ist dafür nicht zwingend erforderlich. So können Geschäftsunfähige einwilligungsfähig sein – auch ein gesetzlicher Betreuter kann selbstständig eine Blutentnahme ablehnen oder dieser zustimmen!
Wirksame Aufklärung als Basis der Einwilligungsfähigkeit
Bevor die Tragweite und Bedeutung (s.o.) überhaupt abgeschätzt werden können, muss eine wirksame Aufklärung erfolgen. Ohne dieses Verständnis besteht kein Rechtfertigungsgrund für Körperverletzung (= jeglicher Eingriff, auch eine Blutentnahme) oder Freiheitsentzug, und alle diese Handlungen erfüllen einen Straftatbestand. Auf Detailaspekte einer wirksamen Aufklärung soll an dieser Stelle nicht eingegangen werden.
Ohne ausreichende geistige und sittliche Reife keine Einwilligung
Für eine solche Forderung müssen Informationen des Arztes verstanden werden, Vorteile und Nachteile einer Entscheidung gegeneinander abgewogen werden können [2]. Die Basis hierzu stellt ein Arzt-Patienten-Gespräch dar, in dem gezielte Fragen zur Abschätzung der geistigen Situation gestellt werden müssen. Einen Anhalt für mögliche Gesprächsinhalte gibt Tabelle 1. (nach [4][5][7]).