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Wer eine Praxiswebseite betreibt, sollte sie unbedingt auf Anwendungen wie Google Fonts überprüfen, rät der Deutsche Hausärzteverband. Denn einige Praxen haben bereits Post vom Anwalt erhalten, dabei ist eine Abmahnung leicht zu verhindern.

PraxiswebseiteAbmahnwelle wegen Google Fonts

Wer eine Praxiswebseite betreibt, sollte sie unbedingt auf Anwendungen wie Google Fonts überprüfen, rät der Deutsche Hausärzteverband. Denn einige Praxen haben bereits Post vom Anwalt erhalten, dabei ist eine Abmahnung leicht zu verhindern.

Wenn eine MFA lange krank war, verjährt dann der Anspruch auf Urlaub im Folgejahr? Und was ist, wenn der Urlaub wegen hohem Arbeitsaufwand nicht genommen werden konnte? Dazu hat der Europäische Gerichtshof jetzt geurteilt.

UrteilVerjährung Urlaub: EuGH stärkt Rechte von Arbeitnehmern

Wenn eine MFA lange krank war, verjährt dann der Anspruch auf Urlaub im Folgejahr? Und was ist, wenn der Urlaub wegen hohem Arbeitsaufwand nicht genommen werden konnte? Dazu hat der Europäische Gerichtshof jetzt geurteilt.

Gegen das Verbot des Gesundheitsamtes, die Praxisräume zu betreten, zog eine nicht geimpfte Mitarbeiterin einer Zahnarztpraxis vor Gericht. Ihre Argumentation, bei der vorherrschenden Omikron-Variante gebe es auch mildere Mittel, zog bei den Richtern nicht.

UrteilUngeimpfte Arzthelferin scheitert vor Oberverwaltungsgericht

Gegen das Verbot des Gesundheitsamtes, die Praxisräume zu betreten, zog eine nicht geimpfte Mitarbeiterin einer Zahnarztpraxis vor Gericht. Ihre Argumentation, bei der vorherrschenden Omikron-Variante gebe es auch mildere Mittel, zog bei den Richtern nicht.

Soldaten müssen sich gegen viele Krankheiten impfen lassen - seit November auch gegen Corona. Diese Pflicht bleibt bestehen, hat nun das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Es gibt dem Verteidigungsministerium aber Hausaufgaben auf.

RechtBundesgericht bestätigt Corona-Impfpflicht für Soldaten

Soldaten müssen sich gegen viele Krankheiten impfen lassen - seit November auch gegen Corona. Diese Pflicht bleibt bestehen, hat nun das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Es gibt dem Verteidigungsministerium aber Hausaufgaben auf.

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