BerufskrankheitenrechtBerufskrankheit zwingt nicht mehr zum Jobwechsel
Zum 1. Januar 2021 ist der sogenannte Unterlassungszwang im Berufskrankheitenrecht weggefallen: Menschen mit berufsbedingten Erkrankungen müssen dann nicht mehr ihre angestammte Arbeit aufgeben, um eine Berufskrankheit anerkannt zu bekommen. Die…