Eine Krankenversicherung muss auch dann die Kosten für eine Behandlung übernehmen, wenn eine erste falsche Diagnose die Kostenübernahme zunächst nicht gerechtfertigt hat.
Wie das hessische Landessozialgericht mitteilte, gaben die Richter einem 66 Jahre alten Versicherten Recht, der sich ein Medikament zunächst selbst gekauft und dann auf Übernahme der Kosten geklagt hatte (Az. L 8 KR 687/18).
Die Krankenkasse hatte die Kostenübernahme demnach mit der Begründung abgelehnt, für Immunglobuline hätten die Voraussetzungen bei der ersten Diagnose nicht vorgelegen. Ein medizinisches Gutachten habe daraufhin eine Diagnose gegeben, für die das Medikament aber zugelassen gewesen sei. Die Kasse müsse nun zahlen, sie könne sich “nicht erfolgreich auf Diagnosefehler von Ärzten berufen”.