Für 2025Honorareinigung mit “marodem Ergebnis”
1,7 Milliarden Euro mehr soll es 2025 für die Niedergelassenen geben. Und doch kann der Kompromiss aus zwei Gründen nur teilweise überzeugen.
1,7 Milliarden Euro mehr soll es 2025 für die Niedergelassenen geben. Und doch kann der Kompromiss aus zwei Gründen nur teilweise überzeugen.
PKV-Verband und Bundesärztekammer haben sich auf die Preise in der GOÄneu geeinigt, heißt es in einer Eilmeldung am Mittwoch (11.9.). Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband begrüßt vor allem, dass die sprechende Medizin im Fokus steht und gestärkt werden soll.
Alle Mitarbeitenden sollten sich ermutigt fühlen, Kritik in einem respekt- und vertrauensvollen Rahmen zu äußern. Davon profitieren die Praxis, die Patienten und – wie der aktuelle Fehlerbericht zeigt – unter Umständen auch der Klimaschutz.
Weiterentwicklungen in der Arztpraxis nehmen kontinuierlich zu, sei es durch technische Veränderungen wie die Anbindung an die Telematikinfrastruktur oder durch die medizinischen Fortschritte – um diese wichtigen Verbesserungen mitzutragen ist viel Know-how gefragt.
Mit der Umstellung auf die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat sich auch die Abstimmung zwischen Praxen, Kassen, Versicherten und Arbeitgebern geändert. Dabei führt nicht nur ein Urteil zur Krankengeldzahlung in Praxen zu Fragen. Rechtsanwältin Julia Barfuß beantwortet Ihre Leserfragen.
Zum 1. Juli 2024 wurde eine neue, offizielle Abrechnungsempfehlung zur besseren psychotherapeutischen Versorgung von Privatversicherten und Beihilfeberechtigten vereinbart. Anlass dafür bot das deutlich veraltete Verzeichnis für psychotherapeutische Leistungen in der GOÄ. Auch für psychotherapeutisch tätige Hausärztinnen/Hausärzte dürften die Empfehlungen sehr interessant sein.
Die elektronische Patientenakte (E-PA) soll ab Anfang 2025 allen GKV-Versicherten zur Verfügung stehen, sofern diese nicht widersprochen haben. Im ersten Teil unserer E-PA-Serie stellen wir die wichtigsten Rechte und Pflichten für Praxen vor.
In vielen Arztpraxen sind auch geringfügig Beschäftigte tätig. Damit keine Sozialabgaben anfallen, dürfen Minijobber 2024 durchschnittlich 538 Euro im Monat bzw. maximal 6.456 Euro pro Jahr verdienen. Erhalten sie mehr…
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