Hiermit loggen Sie sich bei DocCheck-Login aus.
Abbrechen

ABrechnungPsychotherapie in GOÄ seit Juli neu geregelt

Zum 1. Juli 2024 wurde eine neue, offizielle Abrechnungsempfehlung zur besseren psychotherapeutischen Versorgung von Privatversicherten und Beihilfeberechtigten vereinbart. Anlass dafür bot das deutlich veraltete Verzeichnis für psychotherapeutische Leistungen in der GOÄ. Auch für psychotherapeutisch tätige Hausärztinnen/Hausärzte dürften die Empfehlungen sehr interessant sein.

Besonders wurden Leistungen zur Akutbehandlung und zur sofortigen Intervention ins Verzeichnis aufgenommen.

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), die Beihilfeträger von Bund und Ländern (außer Hamburg und Schleswig-Holstein) sowie der PKV-Verband haben sich auf neue Psychotherapieleistungen in der GOÄ geeinigt.

Zu den insgesamt 16 neu vereinbarten und nur analog abrechenbaren Leistungen zählen einige, die auch bisher psychotherapeutisch tätige und abrechnende Hausärztinnen und -ärzte interessieren dürften.

Besonders wurden Leistungen zur Akutbehandlung und zur sofortigen Intervention ins Verzeichnis aufgenommen. Bei allen neu vereinbarten Leistungen sind dabei – wie gewohnt – die gebührenrechtlichen Vorgaben und Rahmenbedingungen zu übernehmen; dazu gehören etwa Mindestzeiten oder auch die Teilnehmerzahl bei Gruppenbehandlungen.

Akutbehandlung eingeführt

Aufgenommen in die Liste der Abrechnungsempfehlungen wurde beispielsweise die “Erhebung des aktuellen psychischen Befundes” (Nr. 4 – analog Nr. 801) sowie die “psychotherapeutische Behandlung durch eingehendes therapeutisches Gespräch – auch mit gezielter Exploration” (Nr. 5 – analog Nr. 804).

Für die Akutbehandlung werden verschiedene Leistungen empfohlen, die alle analog zur Nr. 812 abgerechnet werden können. Dazu gehören:

  • die psychotherapeutische Akutbehandlung in akuten Krisen- und Ausnahmezuständen,
  • die psychotherapeutische Kurzzeittherapie,
  • die psychotherapeutische Sprechstunde und
  • die guppenpsychotherapeutische Kurzzeittherapie.

An meisten an die Lebensrealität angepasst ist sicher die Einführung einer “Psychotherapeutischen Akutbehandlung … bei akuten psychischen Krisen- und Ausnahmezuständen … mit einem Behandlungsbeginn nach Indikationsstellung innerhalb von zwei Wochen” (Nr. 13 – analog Nr. 812).

Merke: Im Unterschied zur originären Nr. 812 setzt die Analogabrechnung jedoch eine Mindestzeit von 25 Minuten voraus; zudem ist sie zweimal an einem Kalendertag und 24 Mal im Jahr berechnungsfähig.

Ebenfalls für eine zeitnahe Therapie sinnvoll ist die Empfehlung einer psychotherapeutischen Sprechstunde (Nr. 15 – analog Nr. 812), u.a. zur Abklärung einer krankheitswertigen Störung und eines eventuell vorhandenen Behandlungsbedarfes.

Wird der Behandlungsbedarf festgestellt, kann dann u.a. auch eine psychotherapeutische Kurzzeittherapie analog der Nr. 812 abgerechnet werden, sowohl als Einzeltherapie (Nr. 14) als auch als Gruppentherapie (Nr. 16) mit mindestens zwei bis neun Teilnehmern. Welche Psychotherapieformen und -methoden bei der Erbringung und Abrechnung dieser Leistungen anzuwenden sind, ist in einer Anlage 1 zu dieser Vereinbarung aufgelistet.

Eine weitere, neu aufgenommene Leistung ist unter anderem die Einbindung einer die Psychotherapie unterstützenden DiGA bei psychotherapeutisch-psychiatrischer Indikation (Nr. 1 – analog Nr. 804). Diese wird mit 150 Punkten deutlich höher bewertet als die Abrechnungsempfehlung der BÄK bei Verordnung und Einweisung in eine DiGA mit 70 Punkten (Nr. 76A) aus dem Mai 2020.

Weitere Einzelheiten zu Mindestzeiten, Abrechnungshäufigkeiten und Ausschlüssen ebenso wie Einzelheiten zu den übrigen empfohlenen Leistungen listet die Tabelle unten auf.

Fazit

  • Mit der neuen Vereinbarung wird das Angebotsspektrum psychotherapeutischer Leistungen für Privatversicherte deutlich erhöht und dem Angebot der GKV angeglichen.
  • Die Vereinbarung über die analoge Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen bei Privatversicherten und Beihilfeberechtigten gilt nicht nur für Psychotherapeuten und Psychiater, sondern auch für Hausärztinnen und -ärzte, die diese Therapie lege artis erbringen.
  • Die Vereinbarung führt zu mehr Abrechnungssicherheit und ersetzt viele bisher eigens erstellte Analogziffern.
  • Ein besonderer Fokus wird hierbei auf therapeutische Maßnahmen in akuten Krisensituationen gelegt.
  • In einer Anlage zu dieser Vereinbarung wird eindeutig festgelegt, welche Psychotherapieverfahren und Psychotherapiemethoden mit den hier vereinbarten Leistungen abgerechnet werden können.

Quellen:

1. www.gesetze-im-internet.de/go__1982/BJNR015220982.html

2. www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/BAEK/Themen/Honorar/GOAE/2024-06_24_BAEK_BPtK_PKV-V_Beihilfe_-_AE_PT.pdf

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.