AbrechnungAbrechnung von Videoleistungen wird komplexer
Zum 1. Juli ändert sich erneut die Deckelung der Leistungen, die per Video erlaubt sind: Statt einer gibt es dann zwei Regeln zu beachten. Das betrifft besonders das EBM-Kapitel 35 und ist somit auch für Hausärztinnen und Hausärzte relevant.