EBM
Der Besuch im Notfalldienst wird zusätzlich zur Notfallpauschale 01212 mit der 01418 abgerechnet. Anders als bei der Regelversorgung ist die Infusion mit der 02100 im Notfalldienst auch für Hausärzte abrechenbar. Eine Verweilgebühr ist neben der 02100 allerdings nicht abrechenbar.
GOÄ
Bei GOÄ-Abrechnung wird der Besuch mit der Nr. 50 und dem Zuschlag H abgerechnet, zusätzlich das Wegegeld für eine Entfernung von 8,5 km. Die Untersuchung rechnet die Ärztin mit der Nr. 7 und zusätzlich der Nr. 800 für eine eingehende neurologische Untersuchung ab. Für die Infusion wird die Nr. 272 berechnet zusätzlich der Sachkosten nach Paragraf 10 GOÄ.