Berlin. Noch sind Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA), die Ärzte verordnen können, rar gesät. Nach der ersten DiGA somnio bei Schlafstörungen, für die Ärzten die EBM-Nr. 01471 bereits zur Verfügung steht, folgt nun ab dem 1. Juli die EBM-Nr. 01472 für Vivira.
Vivira wurde – wie somnio auch – in das DiGA-Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) dauerhaft aufgenommen.
Zur Behandlung von Rückenschmerzen
Vivira dient der Behandlung von Rückenschmerzen bei nicht-spezifischen Kreuzschmerzen oder Arthrose der Wirbelsäule, heißt es im DiGA-Verzeichnis.
Die 01472 EBM können Hausärzte, Internisten ohne Schwerpunkt, Orthopäden und Chirurgen für die Verlaufskontrolle und Auswertung der App abrechnen. Die Ziffer kann einmal im Behandlungsfall angesetzt werden und ist mit 64 Punkten (7,21 Euro) bewertet.
Keine Prüfzeit hinterlegt
Im Krankheitsfall ist sie höchstens zweimal berechnungsfähig. Eine Kalkulations- oder Prüfzeit ist für die Leistung nicht hinterlegt.
Den Beschluss zu Vivira stellt das Institut des Bewertungsausschusses online zur Verfügung. Die Honorierung soll demnach zwei Jahre extrabudgetär erfolgen. Dann soll die 01472 EBM in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung überführt werden. (at)