Bei ihrem Hausbesuch diagnostiziert die Hausärztin einen akuten Magen-Darm-Infekt bei ihrer 80-jährigen Patientin (s. Kasuistik).
EBM
Die Hausärztin rechnet zunächst die Versichertenpauschale (03000), die Chronikerpauschale I (03220) sowie den Hausbesuch (01410) ab. Das Gespräch mit der Tochter wird mit der 03230 abgerechnet, der Besuch der MFA/NäPA mit der 03062 und 03064. Beim zweiten Besuch kann erneut die Nr. 01410 und die 03221 angesetzt werden.
GOÄ
Den Besuch kann man mit der Nr. 50 plus Wegegeld abrechnen, die Untersuchung mit der Nr. 7, die Erhebung der Fremdanamnese und die Unterweisung der Tochter mit der Nr. 4. Die Infusion wird mit der Nr. 271 abgerechnet, die Blutabnahme mit der Nr. 250; zusätzlich können die Laborparameter abgesehen vom TSH (MIII!) als Einzelleistungen berechnet werden. Für den Besuch der MFA steht die Nr. 52, allerdings ohne Wegegeldberechnung, zur Verfügung.
HZV
Alle Verträge im Landesverband Bremen zahlen einen VERAH-Zuschlag – jedoch in unterschiedlicher Höhe – auf jeden bezahlten Chronikerzuschlag (BKK/GWQ 10 Euro; BKK/spectrumK und IKKclassic 7 Euro; TK 8 Euro; EK und hKK 5 Euro). Lediglich von der TK wird der VERAH-Besuch (03062/0304) zusätzlich mit jeweils 17 Euro honoriert.
Der Hausbesuch ist bei den BKK/GWQ und den EK in der Pauschale enthalten, ansonsten wird er mit 30 Euro als Einzelleistung vergütet.