EBM
Da es der erste Quartalskontakt ist, Abrechnung der 01410 EBM und zusätzlich der 03000 sowie der 03220. Der Blutzuckertest wird als Schnelltest mit der 32025 abgerechnet, außerdem kann die Hausärztin noch die 03230 abrechnen. Die Injektionen und die AU-Bescheinigung sind mit der Versichertenpauschale abgegolten. Beim Kontrolltermin fallen die 32025, 03230 und 03221 an.
GOÄ
Bei GOÄ-Abrechnung ist der Besuch mit der Nr. 50 abrechenbar (zusätzlich Wegegeld) sowie die Untersuchung mit der Nr. 7 und dem Zuschlag A für eine Untersuchung außerhalb der Sprechstunde. Die Nr. 50 rechnet sie mit dem 3,5-fachen Satz ab.