Gespräche in der GOÄ können deutlich einfacher abgerechnet werden. Im EBM sind sie budgetiert.
EBM
Beim Erstkontakt Abrechnung der 01410, 03000, 03220, 03230 sowie der 32025 für die Glukosebestimmung. Am Folgetag erneut die 03230 für das Gespräch mit der Tochter als Bezugsperson des Patienten. Bei den weiteren Besuchen (abgerechnet jeweils mit 01410) noch mehrfach die 03230, einmalig die 03221.
GOÄ
Der erste Besuch wird mit der Nr. 50 abgerechnet zzgl. des Wegegeldes für sechs Kilometer. Der Besuch wird mit dem Faktor 3,5 gesteigert, da die Beratung des Patienten und der Tochter – als Teil der Besuchsleistung – sich über insgesamt 25 Minuten hinzog.
Dazu die Nr. 7 mit dem Zuschlag “A” für eine Untersuchung außerhalb der Sprechstunde und die Nr. 3514. Am Folgetag Abrechnung der Nr. 4 für die Unterweisung der Tochter. Die weiteren Besuche werden jeweils mit der Nr. 50 abgerechnet, abhängig von der jeweiligen Beratungsdauer u.U. mit gesteigertem Faktor bis 3,5 und evtl. auch der Nr. 7A.