Berlin. Mit dem ersten Gesundheitsversorgungsgesetz (ein weiteres soll im Herbst folgen) hatte die Hausärzteschaft fest damit gerechnet, dass Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD) sein Versprechen – nämlich die Budgetierung bei Hausärzten aufzuheben – einlösen wird.
Im Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz, GVSG), das am Dienstag (20.6.) publik wurde, ist jedoch nichts von der erwarteten Entbudgetierung zu lesen. Darüber zeigt sich der Deutsche Hausärzteverband extrem enttäuscht.
Noch eine Chance, das Versprechen einzuhalten
„Sowohl im Koalitionsvertrag, als auch in unzähligen Gesprächen hat die Ampelkoalition den Hausärztinnen und Hausärzten klipp und klar zugesichert, dass die Entbudgetierung der hausärztlichen Leistungen so schnell wie möglich umgesetzt wird. Dass dies nun nach aktuellem Stand nicht Teil des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz sein soll, ist extrem enttäuschend”, erklärt Dr. Markus Beier.
“Noch haben die Koalitionspartner die Chance, ihr Versprechen einzuhalten und eine entsprechende Änderung des Entwurfs in die Wege zu leiten. Wir gehen nach wie vor davon aus, dass das Wort der Bundesregierung gilt“, fügt der Bundesvorsitzende des Deutschen Hausärzteverbandes am Donnerstag (22.6.) an.
Auch die angekündigten Einschränkungen für investorengesteuerte Medizinische Versorgungszentren, die unter anderem für mehr Transparenz und Patientensicherheit sorgen sollen, finden sich im Referentenentwurf nicht wieder.
Im Zentrum: Gesundheitskioske und Primärversorgungszentren
Dafür nehmen die von Lauterbach angekündigten und von vielen Stellen kritisierten Gesundheitskioske breiten Raum ein. Die Landesverbände der Krankenkassen und Kommunen sollen in sozial benachteiligten Regionen niedrigschwellige Beratungsangebote über medizinische Behandlung und Prävention schaffen und dafür Verträge schließen. Je nachdem seien ein oder mehrere Einrichtungen oder Gesundheitskioske denkbar. Die Leitung soll eine Pflegefachkraft übernehmen.
Aufgaben der Gesundheitskioske können laut Referentenentwurf insbesondere sein:
- die allgemeine Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur medizinischen, präventiven und sozialen Bedarfsermittlung,
- die Beratung zu sowie die Empfehlung und Vermittlung von Leistungen zur Prävention (Primär-, Sekundär-, Tertiärprävention) und Gesundheitsförderung und Anleitung zu deren Inanspruchnahme,
- die Beratung zu und die Vermittlung von Leistungen zur medizinischen Behandlung einschließlich ambulanter telemedizinischer Leistungen und Anleitung zu deren Inanspruchnahme,
- die Koordinierung der erforderlichen Gesundheitsleistungen und Anleitung zu deren Inanspruchnahme einschließlich der Anleitung zur Inanspruchnahme ambulanter telemedizinischer Leistungen,
- die Unterstützung bei der Klärung gesundheitlicher und sozialer Angelegenheiten,
- Informationsveranstaltungen zu Gesundheitsthemen mit dem Ziel, die Gesundheitskompetenz dauerhaft zu verbessern,
- die Bildung eines sektorenübergreifenden Netzwerkes,
- die Durchführung einfacher medizinischer Routineaufgaben im Rahmen ärztlicher Delegation.
Primärversorgungszentren im ländlichen Raum
Mit der Errichtung von Primärversorgungszentren in unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Gebieten soll Versicherten außerdem künftig ein besonderes hausärztliches Versorgungsangebot zur Verfügung gestellt werden. Zur Errichtung sind laut Gesetzentwurf mindestens drei volle hausärztliche Versorgungsaufträge erforderlich.
Ein Primärversorgungszentrum muss dabei verschiedene Anforderungen erfüllen. Dazu gehört zwingend eine Kooperationsvereinbarung mit einem Gesundheitskiosk oder – sofern kein Kiosk vorhanden – mit der jeweiligen Kommune. Auch sollen Kooperationen mit Fachärzten und nicht ärztlichen Gesundheitsberufen gewährleistet sein, heißt es im Entwurf.
Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen sollen Einzelheiten zu den Zentren im Bundesmantelvertrag regeln.
Regeln für Mindestausstattung, Qualifikation, Kooperation
Dazu gehören zum Beispiel die Inhalte und Ziele der besonderen Versorgung in den Primärversorgungszentren, Anforderungen an die Mindestausstattung (personell und sachlich) und die Qualifikation der im Zentrum tätigen Personen, Anforderungen an die Kooperationen etc.
Weitere kleinere Themen im Gesetzentwurf betreffen zum Beispiel Antrags- und Mitberatungsrechte von Vertretern der Pflegeberufe im Gemeinsamen Bundesausschuss. Patientenvertreter sollen Beschlüsse, die im Gemeinsamen Bundesausschuss getroffen wurden, einmalig verhindern können. Bewilligungsverfahren zu Hilfsmitteln bei Kindern sollen beschleunigt werden.
Krankenkassen sollen verpflichtet werden, jährlich Daten zu ihrer Leistungs- und Servicequalität zu erheben und vorzulegen. Kommunen soll es außerdem leichter gemacht werden, ein Medizinisches Versorgungszentrum zu gründen.
Der Referentenentwurf ist in einem noch frühen Stadium. Der nächste Schritt ist die Fachanhörung, ein Termin dafür ist noch nicht bekannt.