Seit 1. April müssen Vertragsärzte einmal im Monat die Arzneimittelstammdaten im Praxisverwaltungssystem (PVS) updaten. Darauf hatten sich Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband im August 2017 geeinigt. Neu ist auch, dass die Verordnungssoftware von nun an automatisch die Pharmazentralnummer (PZN) auf jedes Arzneirezept druckt. Dadurch sollen Apotheker die Verordnung nicht mehr falsch interpretieren können.
Bisher wurden die Arzneimittelstammdaten, darunter Preise und Inhalte der Arzneimittel-Richtlinie, quartalsweise aktualisiert. Das E-Health-Gesetz verlangt nun, dass diese Daten immer aktuell sein müssen. Die Kassen hatten ein 14-tägiges Update gefordert, die KBV plädierte dafür, das Quartalsupdate zu belassen. Der Kompromiss des Bundesschiedsamts sieht nun vor, dass das Update nun zunächst monatlich erfolgt. Erst wenn es eine standardisierte Software-Schnittstelle gibt, soll der Rhythmus auf 14-tägig reduziert werden. Laut KBV wird das frühestens ab Juni 2020 der Fall sein.