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Muster 4Erweiterte Befugnisse für Kliniken bei Krankenfahrten

Nicht nur innerhalb des Entlassmanagements dürfen Krankenhäuser Krankenfahrten verschreiben, sondern auch bei teilstationärer Versorgung. Dies gilt aber nur für ausgewählte Personen.

Berlin. Krankenhäuser können nun auch Krankenfahrten für Menschen in teilstationärer Behandlung verordnen. Dies gilt für Hin- und Rückfahrten. Ein entsprechender Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) war Ende März in Kraft getreten. Jetzt haben sich Vertreter von Kassen, Kliniken und Vertragsärzten darauf geeinigt, dass Kliniken dafür das vertragsärztliche Formular 4 nutzen sollen, teilt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mit.

Bislang konnten Krankenfahrten lediglich innerhalb des Entlassmanagements verschrieben werden. Der Personenkreis für die neue Option ist jedoch eingeschränkt: Eine Verordnung ist nur möglich bei Menschen mit Pflegegrad 3, 4 oder 5 sowie mit Schwerbehindertenausweis (Merkzeichen aG, Bl oder H). Zudem ist eine Verschreibung erlaubt bei Personen mit Pflegegrad 3, deren Mobilität dauerhaft eingeschränkt ist und die daher eine Beförderung benötigen.

Die Krankenfahrten müssen nicht von der Krankenkasse genehmigt werden. red

 

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