Neue G-BA-RichtlinieDas ändert sich bei Heilmittelverordnungen
Zum Jahreswechsel gibt es neue Vorgaben für die Verordnung von Heilmitteln. Die Änderungen für Hausarztpraxen auf einen Blick.
Zum Jahreswechsel gibt es neue Vorgaben für die Verordnung von Heilmitteln. Die Änderungen für Hausarztpraxen auf einen Blick.
Hausärzte sollen künftig per Attest bescheinigen, welche ihrer Patienten Anspruch auf eine Corona-Impfung haben - für fünf Euro. Der Deutsche Hausärzteverband weist diesen Priorisierungs-Auftrag deutlich zurück. Unterdessen konkretisiert die STIKO, wer genau geimpft werden soll – und wo in der Schlange Niedergelassene stehen.
E-AU, Komfort-Signatur, IT-Sicherheitsrichtlinie: An vielen kleinen, doch für Praxen relevanten Stellschrauben der Digitalisierung konnte zuletzt geschraubt werden. Doch die ganz grundsätzliche Kritik bleibt an vielen Stellen: Der Zeitplan ist zu eng getaktet, die Finanzierung des Aufwands nicht an allen Stellen gedeckt.
Wenn die flächendeckende Impfung gelingen soll, sind an vielen Stellen Hausärztinnen und Hausärzte gefordert. Die Aufklärung in den Heimen müsste idealerweise am Montag starten, machten Ärztevertreter deutlich. Dabei sind Fragen zu Aufklärungsmaterialien, Haftung und Abrechnung erst teils bis gar nicht geklärt.
Ärztinnen und Ärzte müssen Antigen-Schnelltests auch über den EBM abrechnen können, um diese in den Praxen breiter einzusetzen und so die Pandemie besser in den Griff zu bekommen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung will damit nun auf die Kassen zugehen.
Eine fünfjährige Weiterbildung in der Allgemeinmedizin, die Einführung des Facharzttitels, die Entwicklung der Hausarztverträge: Seit seiner Gründung vor genau 60 Jahren hat der Deutsche Hausärzteverband viel erreicht. Ziel war dabei stets, Hausärztinnen und Hausärzten so beizustehen, dass Sie mehr Zeit für die Patientenversorgung gewinnen.
Ärztinnen und Ärzte können Patienten mit leichten Atemwegsinfekten auch weiterhin telefonisch krankschreiben. Die Abrechnungsziffern gelten – vorerst noch – bis Ende des Jahres.
Nach nur sechs Wochen wird die Corona-Testverordnung abermals angepasst. Antigen-Tests soll damit mehr Gewicht zukommen. Passend dazu wird die Sachkostenerstattung angehoben. 4 Szenarien, die in Hausarztpraxen jetzt an Bedeutung gewinnen könnten – inklusive neue Praxishilfen.
Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.
Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.