Berlin. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die telefonische Bescheinigung zur Arbeitsunfähigkeit (AU) erneut verlängert. Das teilte das Gremium am Donnerstag (3.12.) mit, der Beschluss soll nahtlos zur aktuellen Regelung von 1. Januar 2021 an in Kraft treten.
Ist das der Fall, wird die Telefon-AU bis 31. März 2021 gelten. Wie bisher auch ist für Ärztinnen und Ärzte vorgeschrieben, dass diese Option nur für Patienten mit leichten Atemwegserkrankungen erlaubt ist. Sofern zur medizinischen Abklärung aus Sicht der Ärzte eine telefonische Anamnese genügt, können sie den Patienten eine AU zunächst für sieben Tage ausstellen. Zudem ist eine Folgebescheinigung für erneute sieben Tage zulässig.
Eine Verlängerung kommt den Hausärztinnen und Hausärzten sicherlich entgegen, weil die jetzt eingespielten Praxisabläufe dann nicht wieder angepasst werden müssen. Gleichwohl setzt sich der Deutsche Hausärzteverband dafür ein, die Möglichkeit der Telefon-AU analog zur Video-AU dauerhaft zu gestatten.
Auch EBM-Sonderregeln werden wohl verlängert
Die entsprechenden Vorgaben zur Abrechnung der Telefonate nach der 01434 EBM sowie des Portos für den Versand der AU (88122 EBM) gelten derzeit nur noch bis 31. Dezember. Nach Informationen von „Der Hausarzt“ laufen im Bewertungsausschuss aber bereits auch hier die Verhandlungen zur Verlängerung der Abrechnungsbestimmungen.
Es zeichnet sich ab, dass dazu in der kommenden Woche ein Beschluss getroffen wird, hieß es aus Kreisen in Berlin. Dies werde wahrscheinlich nicht nur die 01434 EBM betreffen, sondern auch zahlreiche weitere Sonderregeln rund um die Corona-Abrechnung, die mitunter sehr unterschiedliche Laufzeiten haben.
Ebenso hat der G-BA bereits am Donnerstag angedeutet, dass neben der Telefon-AU auch noch weitere Corona-Sonderregeln verlängert werden. Die meisten laufen bis 31. Dezember. Es würde rechtzeitig über eine Verlängerung beraten, so der G-BA.
Update von Praxishilfen und AU-Spicker
„Der Hausarzt“ hat die entsprechenden Corona-Praxishilfen – das Ambulante Management, die AU- und Abstrichhilfe sowie die Muster-Formulierungen zur AU – auf www.hausarzt.digital/covid19 und den AU-Spickzettel der „Rauchenden Köpfe“ bereits aktualisiert. Diese können Praxen kostenfrei herunterladen.