Hiermit loggen Sie sich bei DocCheck-Login aus.
Abbrechen

Abrechnung in der BerufsausübungsgemeinschaftStellvertreter in der BAG: So klappt die Abrechnung

Der Zusammenschluss von ärztlichen Kollegen in einer BAG oder in einem MVZ stellt eine beliebte Kooperationsform dar. Doch wie sieht eine korrekte Abrechnung der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV)bei einer Stellvertretung aus?

Blicken wir als Fallbeispiel in eine Berufsausübungsgemeinschaft (BAG), in der Arzt A. und Arzt B. tätig sind.

Arzt A. kann Leistungen, etwa eine Sonografie der Schilddrüse oder ein Hautkrebsscreening, bei seinem HZV-Patienten selbst aufgrund mangelnder Genehmigung nicht erbringen oder befindet sich im Urlaub. Um in solchen Fällen korrekt abzurechnen, ist es möglich, dass Arzt B., der über die entsprechende Qualifikation zur Leistungserbringung verfügt, diese Leistungen stellvertretend für Arzt A. erbringt.

Wichtig: Es ist nicht zwingend erforderlich, dass Arzt B. ebenfalls an der HZV teilnimmt.

Folgende Punkte sind jedoch zu beachten:

      1. Arzt B., in dem Fall der Stellvertreterarzt, muss als tatsächlicher Leistungserbringer unbedingt seine LANR als Behandler auf dem HZV-Schein des Betreuarztes dokumentieren. Die Leistung wird im Rechenzentrum dem Betreuarzt (Arzt A.) zugeordnet und vergütet.
      2. Neben einer korrekten Dokumentation ist auch das Vermeiden von Doppelabrechnungen essenziell. Die Abrechnung von Leistungen für HZV-Patienten durch den Stellvertreter muss auch bei Nicht-HZV-Teilnahme dessen über die HZV erfolgen.
      3. Für die Abrechnung der qualifikationsgebundenen Leistungen muss die entsprechende Qualifikation im System der HÄVG Rechenzentrum GmbH für den Arzt hinterlegt sein. Die gemeldeten Qualifikationen können jederzeit im Arztportal unter www.arztportal.net bearbeitet werden. Ist man hier noch nicht registriert, findet man die Informationen auf dem Qualifikationsmerkmaldatenblatt, das jedes Quartal dem Abrechnungsnachweis beiliegt. Wichtig: Änderungen und Ergänzungen Ihrer Qualifikationen oder jener des Stellvertreters müssen stets mitgeteilt werden.

Blick in die Beispielpraxis

  • Arzt A. besitzt keine Qualifikation Sonografie Abdomen
  • Arzt B. besitzt diese Qualifikation und hat diese gemeldet
  • Arzt B. erbringt Leistungen bei einem HZV-Patienten von Arzt A.
  1. Leistungserfassung erfolgt unter Angabe der Behandler-LANR von Arzt B. in HZV-Modul von Arzt A. (Arzt B. kann, falls vorhanden, auch sein eigenes HZV-Modul nutzen).
  2. In der Abrechnung wird die von Arzt B. erbrachte Leistung Arzt A. zugerechnet. Die Leistung wird auf dem Abrechnungsnachweis von Arzt A. ausgewiesen und vergütet.
E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.