Verschreiben Hausärzte ihren Patienten mit einer dauerhaften Mobilitätseinschränkung Krankenfahrten zu einer ambulanten Behandlung, sollten sie auf einige Voraussetzungen achten, um keinen Regress zu riskieren.
Darauf macht der Hausärzteverband Westfalen-Lippe aufmerksam, der sich dazu auf Informationen der AOK NordWest beruft. Folgendes müsse gegeben sein:
- Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung), Bl (Blindheit) oder H (Hilflosigkeit)
- oder Einstufung in den Pflegegrad 4 oder 5
- oder Einstufung in den Pflegegrad 3 und ärztlich festgestellte dauerhafte Mobilitätsbeeinträchtigung (entfällt, wenn vor dem 1.1.17 bereits die Pflegestufe 2 vorlag)
Zudem sollten Ärzte das Transportmittel genau prüfen und es sollte der nächst erreichbare Leistungserbringer gewählt werden, so der Verband weiter.
Für Interessierte empfiehlt er das Online-Lernprogramm der AOK NordWest zum Thema: www.hausarzt.link/zUpWw