Sylt. Der Deutsche Hausärzteverband will die Gestaltung der Digitalisierung mitgestalten. Ein besonderer Fokus müsse darauf liegen, dass die Digitalisierung einerseits sinnvoll in der Praxis entlastet und andererseits das Arzt-Patienten-Verhältnis auch in Zukunft die Regel bleibt. Dazu haben die Delegierten des Deutschen Hausärzteverbandes bei ihrer Versammlung am Samstag (21. April) entsprechende Anträge verabschiedet.
Sowohl zur elektronischen Patientenakte als auch zum Fernbehandlungsverbot haben sich die Hausärzte damit drei Wochen vor dem Deutschen Ärztetag in Erfurt positioniert. Das Fernbehandlungsverbot wird dort im Mai Thema: Nachdem Schleswig-Holstein als erstes Land das bislang geltende ausschließliche Fernebhandlungsverbot gekippt hatte, soll der Ärztetag über eine bundesweite Regelung entscheiden.
Persönlicher Kontakt soll Regel bleiben
„Die Bundesärztekammer wird aufgefordert, bei einer möglichen Reform (…) sicherzustellen, dass der persönliche Arzt-Patienten-Kontakt auch zukünftig die Regel bleibt”, heißt es in dem von den Delegierten einstimmig verabschiedeten Antrag. „Ausnahmen, bei denen auch ohne vorherige persönliche Konsultation eine ärztliche Leistung per Fernbehandlung erbracht werden, müssen klar definierten Regeln unterliegen.”
Diese seien insbesondere mit Blick auf einen potenziellen Bürokratie-Abbau in der Praxis geprüft werden. Denn: Eine qualitativ hochwertige Fernbehandlung bedeute nicht automatisch eine Zeitersparnis für den Hausarzt, heißt es in der Begründung.
Patientenakte gut – aber Bürokratie muss im Blick bleiben
Auch der Prozess, eine elektronische Patientneakt einzuführen, soll der Vorstand des Deutschen Hausärzteverbandes „weiter aktiv und konstruktiv begleiten und mitgestalten”. Damit haben die Delegierten diesen mit dem entsprechenden Antrag beauftragt.
Dabei solle der Vorstand insbesondere die Belange und Interessen der Hausärzte einbringen. Die Patientenakte sei zwar prinzipiell ein sinnvoller Baustein der Digitalisierung, der Praxisablauf dürfe durch bürokratische und möglicherweise zeitaufwändige Prozesse jedoch nicht gestört werden. „Offene Fragen, wie zum Beispiel die Einbindung der Patientenakte in das AIS oder haftungsrechtliche Risiken, sollen mit den Verantwortlichen in der Politik diskutiert und Lösungen erarbeitet werden.”