Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) will die Liposuktion zur Therapie beim Lipödem in einer Erprobungsstudie untersuchen lassen. Hintergrund dafür ist die derzeit unzureichende Evidenzlage, teilte das Gremium Ende Juli in Berlin mit. Der G-BA hat dazu die laufende Methodenbewertung abgebrochen, mit der eigentlich festgestellt werden sollte, ob die Liposuktion in den Leistungskatalog der GKV aufgenommen werden soll. Den Antrag dafür hatten 2014 die Patientenvertreter im G-BA gestellt.
Im Januar soll nun laut Mitteilung zunächst eine Erprobungsrichtlinie beschlossen werden. Erst danach können die Eckpunkte für das Studiendesign festgelegt werden, die für die Ausschreibung der Studie nötig sind. Der G-BA will dann im Vergleich zur konservativen Therapie den Nutzen der Op (anhand von Symptomreduktion, Lebensqualität und weiterer Behandlung), die Risiken sowie die Notwendigkeit von Folgeeingriffen untersuchen lassen. Im Rahmen der Erprobungsstudie würden die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten die Behandlung von Studienpatienten übernehmen.