Lymphödeme im Stadium II werden jetzt als langfristiger Heilmittelbedarf anerkannt, teilt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mit. In die Liste der Diagnosen hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nun 14 neue Codes aufgenommen. Liegt beim betroffenen Patienten eine entsprechende Diagnose aus der Liste vor, ist damit der langfristige Heilmittelbedarf begründet und die Verordnung fällt nicht unter die Wirtschaftlichkeitsprüfung. Das heißt es entfällt damit auch das Antrags- und Genehmigungsverfahren bei den Krankenkassen. In den Praxisverwaltungssystemen wird die Änderung ab 1. Juli 2017 umgesetzt.
Die Änderung hatten Fachgesellschaften angeregt, da bereits bei Lymphödemen ab Stadium II eine schwere und dauerhafte funktionelle oder strukturelle Schädigung auftritt. Ein entsprechender Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Änderung der Diagnoseliste ist am 30. Mai in Kraft getreten. Bereits zum Jahresbeginn hatte der G-BA die Liste kassenübergreifend eingeführt.
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Für Hausärzte hat Allgemeinmediziner Dr. Christoph Claus aus Grebenstein die ICD-Diagnosen zum besonderen Verordnungsbedarf und zum langfristigen Heilmittelbedarf als Übersicht für die Praxis zusammengestellt.
Merkblatt des G-BA für Patienten: https://hausarzt.link/0vg9P