Hiermit loggen Sie sich bei DocCheck-Login aus.
Abbrechen

kurz + knappG-BA erweitert Liste für langfristigen Heilmittelbedarf

Lymphödeme im Stadium II werden jetzt als langfristiger Heilmittelbedarf anerkannt, teilt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mit. In die Liste der Diagnosen hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nun 14 neue Codes aufgenommen. Liegt beim betroffenen Patienten eine entsprechende Diagnose aus der Liste vor, ist damit der langfristige Heilmittelbedarf begründet und die Verordnung fällt nicht unter die Wirtschaftlichkeitsprüfung. Das heißt es entfällt damit auch das Antrags- und Genehmigungsverfahren bei den Krankenkassen. In den Praxisverwaltungssystemen wird die Änderung ab 1. Juli 2017 umgesetzt.

Die Änderung hatten Fachgesellschaften angeregt, da bereits bei Lymphödemen ab Stadium II eine schwere und dauerhafte funktionelle oder strukturelle Schädigung auftritt. Ein entsprechender Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Änderung der Diagnoseliste ist am 30. Mai in Kraft getreten. Bereits zum Jahresbeginn hatte der G-BA die Liste kassenübergreifend eingeführt.

Für Hausärzte hat Allgemeinmediziner Dr. Christoph Claus aus Grebenstein die ICD-Diagnosen zum besonderen Verordnungsbedarf und zum langfristigen Heilmittelbedarf als Übersicht für die Praxis zusammengestellt.

Merkblatt des G-BA für Patienten: https://hausarzt.link/0vg9P

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.