Die Diagnoseliste der besonderen Verordnungsbedarfe ist zum 1. Oktober 2024 um eine Indikation aus dem Bereich entzündliche Myopathien erweitert worden.
Der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) haben die Rahmenvorgaben zur Wirtschaftlichkeitsprüfung ärztlich verordneter Leistungen entsprechend angepasst.
Für bis zu 12 Wochen verordnen
Dies bedeutet, dass Heilmittelverordnungen bei der Indikation entzündliche Myopathie (ICD-10-Code G72.4) bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen als Besonderheit anerkannt und die Verordnungskosten aus dem ärztlichen Verordnungsvolumen herausgerechnet werden.
Darüber hinaus kann bei diesen Indikationen von der geltenden Höchstmenge je Verordnung abgewichen und das notwendige Heilmittel für eine Behandlungsdauer von bis zu 12 Wochen verordnet werden. GWZ