Berlin. Mit Jens Spahn (CDU) als neuem Gesundheitsminister werden jetzt „Überraschungen” auf Ärzte und Pharmaindustrie zukommen. „Gröhe hat sich während seiner Amtszeit durch eine gute, vor allem aber fleißige Arbeit und eine gute Kommunikation ausgezeichnet”, bilanzierte Dr. Martin Zentgraf, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie (BPI), beim Unternehmertag seines Verbandes am Mittwoch (14. März). „Bei Spahn rechnen wir mit einem deutlich konfrontativeren Stil.“
Am Donnerstag (15. März) startet der neue Gesundheitsminister mit zwei Reden zu zentralen Bereichen in sein neues Amt: Direkt nach der Amtsübernahme von seinem Vorgänger Hermann Gröhe (CDU) am Morgen will sich Spahn dabei der Altenpflege und den Krankenhäusern widmen.
Mit der lang erwarteten Regierungsbildung blicken damit alle Augen nach Berlin. Mit knapper Mehrheit wurde Angela Merkel dort am Mittwoch zum vierten Mal zur Bundeskanzlerin gewählt. Sie erhielt 364 von 688 Stimmen. Union und SPD verfügen über 399 Sitze, es gab also auch einige Abweichler aus den eigenen Reihen. 355 Stimmen musste Merkel mindestens erzielen.
Digitalisierung als Messlatte für Spahn
Die neuen Bundesminister wurden am Mittag vereidigt. Bereits im Vorfeld wurde der Blick für die zentralen Vorhaben der neuen Regierung geschärft: So kündigte CDU-Fraktionsvorsitzender Volker Kauder als “großes Thema” die “Digitalisierung nicht nur der Wirtschaft, sondern der gesamten Gesellschaft” an. Auch für die Arztpraxis ist das nicht zuletzt mit der Anbindung an die Telematik-Infrastruktur (TI) ein zentrales Thema. Zuletzt hatte Thomas Kriedel von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) betont, man wolle mit den Kassen die Kostenübernahme für TI-Komponenten nachverhandeln und mit der Regierung sprechen, um die Anschlussfrist bis Mitte 2019 zu verlängern.
Für AOK-Chef Martin Litsch ist es vor allem das Projekt Gesundheitskarte, an dem sich Spahn als neuer Gesundheitsminister messen lassen muss. „Ich hoffe, dass er Bewegung in die Digitalisierung im Gesundheitswesen bringt”, formulierte er einen dringenden Wunsch bei einer Podiumsdiskussion des BPI-Unternehmertages.
Ergebnisse zur Halbzeit?
Zwist gab es dabei bei der Frage, wie schnell sich mögliche Erfolge zeigen könnten. Union und SPD haben sich laut Koalitionsvertrag bewusst eine Zwischenbilanz verschrieben: „zur Mitte der Wahlperiode Bestandsaufnahme des Koalitionsvertrages und Entscheidung, welche neuen Vorhaben vereinbart werden müssen”.
Ob Merkels neue Ministerriege in Sachen Gesundheit zu dieser Halbzeit bereits Erfolge vorweisen wird, darüber herrschte in Berlin am Mittwoch Uneinigkeit. „Ich gehe nicht davon aus”, sagte Litsch. Nicht nur in der Pflege seien „super dicke Bretter zu bohren”, deren Umsetzung zum Teil bewusst perspektivisch angelegt sei. Für Ulrich Weigeldt, Bundesvorsitzender des Deutschen Hausärzteverbandes, bringt diese Langsamkeit des Systems jedoch nicht nur Nachteile, sondern sie sorge auch für eine stabile Qualität.
Recht auf Rückkehr in Vollzeit
Eines der ersten Gesetze der neuen Bundesregierung soll regeln, dass Arbeitnehmer ein Recht bekommen sollen, von Teilzeit- in Vollzeitstellen zurückzukehren. “Das kommt in den ersten 100 Tagen auf den Tisch”, sagte SPD-Fraktionsvorsitzende Andrea Nahles am Mittwoch (14. März) im Morgenmagazin von ARD und ZDF. Einen Gesetzentwurf dazu hatte sie bereits in der vergangenen Legislatur als Arbeitsministerin erarbeitet. Diesen hatte die Union aber noch im März 2017 blockiert. Dieser werde nun noch in Details angepasst und könne dann sehr schnell verabschiedet werden, so Nahles.
Das sei vor allem für Frauen eine gute Nachricht, sagte Nahles, “denn sie sind die Leidtragenden, wenn sie aus der Teilzeit Jahrzehnte nicht rauskommen”. Das zeige sich langfristig an geringeren Einkommen und Renten von Frauen.
Nahles: Ärzte sollen Rechtssichereit bekommen
An einem weiteren Kompromiss arbeitet die Regierung auch bereits: Die SPD hatte vergangenen Woche angekündigt, das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche kippen zu wollen.
Statt wie geplant einen Antrag in den Bundestag einzubringen ist die SPD aber nun umgeschwenkt: Laut Nahles hat Bundeskanzlerin Angela Merkel zugestimmt, dass es auch in dieser Frage einen eigenen Entwurf der Regierung geben soll, der dann im Bundestag abgestimmt wird. Die neue Bundesjustizministerin Katarina Barley soll einen Vorschlag entwickeln, der in dieser Frage für Ärzte Rechtssicherheit schafft.
Der Hintergrund: Ende vergangenen Jahres hatte das Amtsgericht Gießen die Ärztin Dr. Kristina Hänel wegen unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt. Die Allgemeinmedizinerin aus dem hessischen Gießen hatte auf ihrer Webseite Informationen zur Aufklärung von Patientinnen veröffentlicht.
Erst vergangene Woche wurden erneut Anklagen gegen zwei weitere Frauenärztinnen aus Hessen publik. Die Gynäkologinnen sollen laut Staatsanwaltschaft auf ihrer Internetseite Schwangerschaftsabbruch als medizinische Leistung angegeben haben.
Verschiedene ärztliche Berufsverbände, unter anderem die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin, haben sich nach den Anklagen für eine Änderung des geltenden Rechts ausgesprochen. Paragraf 219a des Strafgesetzbuchs sieht sogar bis zu zwei Jahre Gefängnis vor, wenn jemand „Dienste zur Vornahme oder Förderung eines Schwangerschaftsabbruchs” öffentlich anbietet oder anpreist.
Harsche Kritik an Spahns Armut-Äußerungen
Unterdessen sammelt der neue Bundesgesundheitsminister Jens Spahn für seine Aussagen zu den Bezügen von Hartz IV Kritik. In der Debatte um die Arbeit der Tafeln hatte Spahn für Empörung gesorgt mit der Aussage, mit Hartz IV habe jeder, was er zum Leben brauche.
Am Dienstag (13. März) bekräftigte er, man müsse das Ziel höher stecken, als dass die Menschen von Hartz IV oder anderen Transferleistungen leben”.
Quelle: dpa