Kassel. Erneut wird gegen zwei Frauenärztinnen in Hessen wegen der Werbung für Schwangerschaftsabbrüche ermittelt. Es lägen Anzeigen gegen Gynäkologinnen aus Kassel vor, bestätigte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Freitag. Die Frauen sollen auf ihrer Internetseite Schwangerschaftsabbruch als medizinische Leistung angegeben haben. Gegen sie werde wegen des Verstoßes gegen Paragraf 219a des Strafgesetzbuchs ermittelt.
Das Gesetz verbietet unter anderem wegen eines Vermögensvorteils Dienste für einen Schwangerschaftsabbruch zu bewerben. Zuvor hatten Medien berichtet.
In Gießen war Ende November die Medizinerin Kristina Hänel zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft warf ihr ebenfalls vor, auf ihrer Webseite Abtreibung als Leistung angeboten zu haben. Der Fall hatte hitzige Debatten zwischen Unterstützern der Ärztin, Frauenrechtlerinnen sowie Abtreibungsgegnern ausgelöst.
Quelle: dpa/lhe