Forum PolitikDisput ums Laborhonorar

In einigen KVen zahlen Hausärzte für die steigenden Laborleistungen drauf. Das sieht auch das Bundesgesundheitsministerium nicht als rechtens an. Eine Arbeitsgruppe bei der KBV hat nun Maßnahmen erarbeitet, aber lösen sie das Problem?

Das Laborhonorar führt in einigen KV-Regionen zu Unmut: Laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) steigen die Ausgaben für Laborleistungen jährlich um etwa 4,7 Prozent, die Gesamtvergütung aber nur um 2,3 Prozent. Sukzessive wird so Geld von der Gesamtvergütung in den Labortopf umgelenkt. Denn reicht das Geld im Honorartopf "Grundbetrag Labor" nicht aus, muss in gleicher Höhe Geld aus dem haus- und dem fachärztlichen Hono- raranteil an der Gesamtvergütung zugeschossen werden.

Da den größten Teil des Laborvolumens aber Fachärzte anfragen oder erbringen, finanzieren Hausärzte also oft diese fachärztlichen Leistungen aus ihrem Vergütungsanteil mit. Dieser von der KBV festgelegte Mechanismus verstößt daher gegen das Gesetz, wie das Bundesgesundheitsministerium (BMG) in seiner Stellungnahme vom 2. Mai 2016 schreibt. Wörtlich heißt es:

"Unterschüsse, die durch die stärkere Leistungsmengendynamik in einem Versorgungsbereich entstehen und zu einem Absinken des Honoraranteils des anderen Versorgungsbereichs führen, stellen eine ungerechtfertigte Belastung dar. Das hausärztliche Kontingent darf zur Finanzierung der fachärztlichen Leistungen selbst dann nicht herangezogen werden, wenn Leistungsausweitungen in einzelnen fachärztlichen Leistungsbereichen auf hausärztliche Überweisungen zurückzuführen sind."

Dieser Hinweis steht auch im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG). Am 4. Dezember 2015 hat die KBV-Vertreterversammlung (VV) daher eine AG "Weiterentwicklung Labor" beschlossen, die erarbeiten soll, wie die Trennungsvorgaben gesetzes- und rechtskonform angepasst werden können. Erste Vorschläge haben die sechs Hausärzte und sechs Fachärzte der AG auf der VV am 23. Mai vorgestellt. Demnach gibt es für die Dynamik bei Laborleistungen zwei Gründe:

Die Entwicklung sei nicht auf bestimmte Diagnosegruppen beschränkt und werde von allen Arztgruppen verursacht. Die AG konnte keine "einfachen Maßnahmen" zur Mengenbegrenzung finden und sieht auch nur einen geringen Spielraum, um die Bewertung von Laborleistungen zu senken. Daher schlägt sie "Hilfsmaßnahmen" in gestufter Form vor:

Kurzfristig: Weiterentwicklung des Grundbetrags Labor, des Wirtschaftlichkeitsbonus und der Mengensteuerung. Das von Fachärzten erbrachte Labor und die fachärztlichen Laborgrundpauschalen sollen aus dem Grundbetrag herausgenommen und dem fachärztlichen Vergütungsanteil zugeordnet werden. Das "Praxis-Labor" soll veranlasserbezogen dem hausärztlichen oder fachärztlichen Vergütungsanteil zugeschlagen werden.

Damit würden aus dem "Grundbetrag Labor" nur noch Leistungen von Laborärzten, von Laborgemeinschaften und der Wirtschaftlichkeitsbonus (Nr. 32001 EBM) vergütet. Bei einer verbleibenden Mengendynamik, müsste aber weiter Geld auch aus dem hausärztlichen Vergütungsanteil zugeschossen werden.

Daher soll ein höheres Honorar für den Wirtschaftlichkeitsbonus anreizen, weniger Laborleistungen selbst zu erbringen oder bei Laborvereinen/-ärzten anzufordern. Wenn nötig könnten auch die Kennziffern abgeschafft werden, die bei bestimmten Erkrankungen dazu führen, dass die Laborleistung beim Wirtschaftlichkeitsbonus nicht eingerechnet wird. Bei der Berechnung des Bonus würde dann auch nicht mehr zwischen Leistungen des Allgemein- (Kapitel 32.2 EBM) und Speziallabors (Kapitel 32.3 EBM) unterschieden.

Es soll geprüft werden, ob für Laborärzte ein Regelleistungsvolumen eingeführt wird.

Mittelfristig: Für Laboruntersuchungen könnten "diagnostische Pfade" vorgegeben und das Spektrum veranlasster Laborleistungen arztgruppenbezogen begrenzt werden. Hausärzte könnten dann bei bestimmten Erkrankungen nur noch vorgegebene Laborleistungen innerhalb eines Gesamtspektrums anfordern. Bei Abweichungen müssten sie Patienten an Fachärzte überweisen. Dies würde wohl die Bürokratie deutlich steigern.

Langfristig: Einbeziehung der Laborleistungen in die Praxiskosten. Jede Praxis würde dann Laborleistungen als gewerbliche Leistungen einkaufen, wie es auch bei anderen Verbrauchsartikeln ist. Die Kosten könnten dann in den Praxiskosten pauschaliert werden. Die finanzielle Verantwortung läge dann aber vollständig beim Veranlasser – und damit beim einzelnen Arzt.

Während sich die AG intern noch darüber streitet, ob die kurzfristigen Maßnahmen ausreichen, um den hausärztlichen Versorgungsbereich nicht ungerechtfertigt zu belasten, sieht es von außen betrachtet danach aus, dass die Vorschläge aus dem Arbeitskreis für eine rechtskonforme Anpassung der Trennungsvorgaben nicht geeignet sind. Hier bedarf es ganz offensichtlich der "Hilfe" von außen; entweder durch die Rechtsaufsicht oder durch die Gerichte.

Meinung: Ungerechtigkeit beseitigen!

Das leidige Thema Laborhonorierungen ist für viele Hausärztinnen und Hausärzte seit einigen Jahren ein Ärgernis. Was auf den ersten Blick nach komplizierten Detailregelungen aussehen mag, bedeutet im Klartext: Hausärztinnen und Hausärzten wird bares Geld weggenommen – und das nicht zu knapp!

Dabei ist die Rechtslage eindeutig: Laborkosten, die von Fachärzten veranlasst werden, dürfen nicht gleichermaßen aus den Töpfen der Hausärzte und Fachärzte entnommen werden. Dabei ist es übrigens unerheblich, ob Leistungsausweitungen einzelner fachärztlicher Leis-tungsbereiche auf hausärztliche Überweisungen zurückzuführen sind oder nicht! Was hier geschieht, ist nichts anderes, als dass die Hono- rartrennung in einen hausärztlichen und einen fachärztlichen Topf umschifft wird. Diese klare Trennung ist jedoch ein ganz zentraler Mechanismus, durch welchen sichergestellt werden soll, dass die hausärztlichen Interessen bei der Honorarverteilung gesichert werden. Hierfür haben die Hausärzte lange gekämpft!

Es ist also dringend an der Zeit, diese Ungerechtigkeit zu beseitigen und gültiges Recht vernünftig umzusetzen!

Leider hakt es an eben dieser Umsetzung gewaltig. Die bisherigen Vorschläge der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) sind in keiner Weise dafür geeignet, das Problem zu lösen und Hausärztinnen und Hausärzten zu ihrem Recht zu verhelfen.

Aus diesem Grund hat der Deutsche Hausärzteverband jetzt die Initiative ergriffen, denn es ist den Betroffenen kaum zuzumuten, dass sie so lange auf den Kosten sitzen bleiben, bis sich die KBV zu einer wirklichen Lösung des Problems durchringen kann.Leider gilt auch in diesem Fall wie so häufig: Der Druck auf die Selbstverwaltung muss von außen kommen! Alle Hausärztinnen und Hausärzte sollten deshalb – nach Rücksprache mit ihrem Landesverband – prüfen, ob sie gegen ihre Honorarbescheide Widerspruch einlegen. Der Deutsche Hausärzteverband hat hierzu den Landesverbänden entsprechende Materialien (Musterwiderspruchsschreiben) zur Verfügung gestellt.

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