Joachim Schütz Geschäftsführer und Justiziar des Deutschen Hausärzteverbands e.V., Köln

Joachim Schütz

14 Artikel

Patientendaten-Schutz-GesetzE-Akte: Was kommt auf Praxen zu?

Nicht zuletzt im Zuge der Corona-Krise hat die Digitalisierung zusätzlich an Gewicht gewonnen. Passend dazu befindet sich noch ein Gesetz im parlamentarischen Verfahren: das Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG). Ein Ausblick, was Hausarztpraxen erwartet.

Nicht zuletzt im Zuge der Corona-Krise hat die Digitalisierung zusätzlich an Gewicht gewonnen. Passend dazu befindet sich noch ein Gesetz im parlamentarischen Verfahren: das Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG). Ein Ausblick, was Hausarztpraxen erwartet.

Fairer-Kassenwettbewerb-GesetzFKG bringt keine Erschwernisse für die HZV

Über Monate hat der Deutsche Hausärzteverband betont, dass die bestehenden Regelungen zur Unzulässigkeit von Diagnosevergütungen ausreichend sind und in der Vertragspraxis wirken. Mit Erfolg: Quasi in letzter Sekunde streicht die Koalition einen umstrittenen Passus aus dem Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz.

Über Monate hat der Deutsche Hausärzteverband betont, dass die bestehenden Regelungen zur Unzulässigkeit von Diagnosevergütungen ausreichend sind und in der Vertragspraxis wirken. Mit Erfolg: Quasi in letzter Sekunde streicht die Koalition einen umstrittenen Passus aus dem Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz.

ZeiterfassungDroht ein neues Bürokratiemonster?

Arbeitgeber müssen die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter zuverlässig erfassen, hat der Europäische Gerichtshof kürzlich entschieden. Viele Hausärzte sorgen sich nun, dass damit weitere Bürokratie auf sie zukommt. Ist das berechtigt?

Arbeitgeber müssen die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter zuverlässig erfassen, hat der Europäische Gerichtshof kürzlich entschieden. Viele Hausärzte sorgen sich nun, dass damit weitere Bürokratie auf sie zukommt. Ist das berechtigt?

Forum PolitikIn 7 Schritten zum besseren Datenschutz

Ab 25. Mai gelten für Hausärzte neue Regeln zum Datenschutz. Vor allem die Dokumentations- und Informationspflichten gegenüber Patienten, aber auch Praxismitarbeitern haben sich verschärft. Der Deutsche Hausärzteverband hat dazu ein Merkblatt und viele Mustervorlagen erarbeitet.

Ab 25. Mai gelten für Hausärzte neue Regeln zum Datenschutz. Vor allem die Dokumentations- und Informationspflichten gegenüber Patienten, aber auch Praxismitarbeitern haben sich verschärft. Der Deutsche Hausärzteverband hat dazu ein Merkblatt und viele Mustervorlagen erarbeitet.

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.