Patienten mit schwerem diabetischen Fußsyndrom können künftig auch ambulant mit der hyperbaren Sauerstofftherapie (HBO) behandelt werden. Die GKV muss diese Leistung bezahlen, wie der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Mitte September beschlossen hat. Stationär können Ärzte die HBO bereits ab einer Wundtiefe des Wagner-Stadiums II anwenden. Ambulant können Ärzte die Leistung erst erbringen, wenn der Einheitliche Bewertungsausschuss die Vergütung festgelegt hat. Zudem ist die Überweisung zur HBO Fachärzten für Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie (in dieser Kombination) sowie Fachärzten für Innere Medizin oder für Allgemeinmedizin mit der Anerkennung „Diabetologie“ oder „Diabetologe Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG)“ vorbehalten, so die Kassenärztliche Bundesvereinigung.
„In Studien wurden Anhaltspunkte gefunden, wonach sich Wunden, die unter der Standardtherapie nicht zu heilen beginnen, bei einer zusätzlichen HBO besser schließen. Der G-BA hat deshalb – trotz eines nicht eindeutig belegten medizinischen Nutzens – beschlossen, Patienten mit einem schweren diabetischen Fußsyndrom mit der HBO eine ergänzende ambulante Behandlungsmöglichkeit zu eröffnen“, begründet Dr. Harald Deisler, unparteiisches Mitglied im G-BA, den Beschluss. Zuerst müssten aber die vielfältigen Maßnahmen der Standardtherapie eingesetzt werden, etwa medikamentöse Behandlung, Wunddebridement, Verbände, Druckentlastung und chirurgische Maßnahmen. Erst wenn diese keinen Erfolg zeigen, darf man die HBO anwenden. „Unabdingbar dabei ist, dass vor und auch während der HBO die Wundversorgung entsprechend den aktuellen ärztlichen Behandlungsleitlinien in einer qualifizierten Einrichtung erfolgt“, sagt Deisler.
Beanstandet das Bundesgesundheitsministerium den Beschluss nicht, tritt er nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.