Bis Ende 2017 werden ärztliche Dokumentationen von Akupunkturbehandlungen bei Patienten mit chronischen Schmerzen nicht mehr kontrolliert. In der Vergangenheit sei es lediglich zu geringen Beanstandungen gekommen, daher habe man sich dazu entschlossen, die Prüfungen auszusetzen, berichten Kassenärztliche Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband. Ärzte müssen selbstverständlich weiterhin Therapieplan, Eingangs- und Verlaufskontrolle in der Patientenakte niederschreiben. Lediglich der Aufwand für die Prüfungen entfällt. Bis Ende Juni 2017 soll feststehen, ob die Dokumentationsprüfungen fortgeführt werden.