Für die kommende Grippesaison greift die Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gemäß der Schutzimpfungs-Richtlinie: Demnach sollen Senioren ab 60 Jahren eine Influenzaimpfung mit der Hochdosisvakzine erhalten.
Sollte diese nicht lieferbar sein, dürfen Ärztinnen und Ärzte auf einen anderen inaktivierten, quadrivalenten Grippeimpfstoff ausweichen. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Ende März klargestellt.
Diese Ausnahme steht seit 1. April in Anlage 3 der Schutzimpfungs-Richtlinie. Bei der Alternative kann es sich um einen Zellkultur-basierten, Splitvirus-, Subunit- oder rekombinanten und adjuvantierten Impfstoff handeln.