Die im März vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beschlossene Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie zu beruflich indizierten Impfungen gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR) sowie gegen Varizellen ist Mitte Mai in Kraft getreten.
Entsprechend der STIKO-Empfehlung sieht auch der Beschluss des G-BA zum Schutz vor Masern jetzt einen Anspruch auf eine zweimalige Impfung mit einem MMR-Kombiimpfstoff bei beruflicher Indikation vor (“Der Hausarzt” 4 und 6/20 sowie www.hausarzt.link/ZAXxK).