In Deutschland wird jährlich bei rund 200.000 Patienten die Gallenblase entfernt – deutlich mehr als im europäischen Vergleich, so der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA). Ab 1. Januar 2023 können Patienten vor dem Eingriff eine Zweitmeinung einholen. Sofern das Bundesgesundheitsministerium keine Einwände gegen den G-BA-Beschluss hat.
Dabei sollen Patienten ärztlich beraten werden, ob die empfohlene Operation medizinisch notwendig ist und ob es Behandlungsalternativen gibt. Das hat der G-BA entschieden.
Ärztinnen und Ärzte aus den Fachgebieten Innere Medizin und Gastroenterologie, Allgemeinchirurgie, Viszeralchirurgie, Kinder- und Jugendchirurgie oder Kinder- und Jugendmedizin mit Zusatzweiterbildung Kinder- und Jugend-Gastroenterologie können als Zweitmeiner tätig werden. Sie müssen dazu eine Genehmigung bei ihrer KV beantragen.