Vor und nach der Geburt eines Kindes stellen sich Hausärztinnen und Hausärzten, die sich um die Betreuung ihres Kindes kümmern wollen, viele Fragen, wie es mit der Praxis weitergeht. Eine einzige Anlaufstelle, die ihnen in allen Angelegenheiten Auskunft geben kann, gibt es leider nicht. Aber es gibt verschiedene Institutionen, die weiterhelfen können.
Ein wichtiger Ansprechpartner in Fragen des Praxismanagements, einer Vertretung oder einer Sicherstellungsassistenz (Serien-Teil 5) ist die Kassenärztliche Vereinigung (KV). Sie kann etwa Auskunft geben, wie Sprechstundenzeiten auf die neue Situation angepasst werden können. Einige KVen bieten eine ausgiebige individuelle Beratung an.
Oft ist es auch möglich, über die KV eine Vertretung oder Sicherstellungsassistenz zu finden. Auch wenn manche KVen noch nicht auf die Beratung von Eltern eingestellt sind, können sie auf jeden Fall bei rechtlichen Fragen weiterhelfen.
Das Steuerbüro oder – falls vorhanden – die Finanzberatung kann auch mit Blick auf eventuelle Rücklagen abschätzen, welche finanziellen Spielräume bestehen, zum Beispiel um die Arbeitszeit dauerhaft zu reduzieren. Sie können auf der Basis bisheriger Einkünfte kalkulieren, was möglich ist, ohne dass die Praxis in wirtschaftliche Schwierigkeiten kommt.
In einer Umfrage der Initiative “Weiterbildung Allgemeinmedizin in Berlin” (WABe), die Informationslücken bei vielen Weiterbildern gezeigt hat (Serien-Teil 6), wurden darüber hinaus mehrfach die Mentoring-Gruppen der Kompetenzzentren Weiterbildung Allgemeinmedizin als wichtige Informationsquelle genannt.
Hier finden Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung (ÄiW) Gleichgesinnte, die mit Erfahrungen helfen können. Zudem haben die ÄiW Krankenkassen als wichtige Anlaufstelle empfunden.
Die Frage, wie es mit den Zahlungen an das Ärztliche Versorgungswerk während der Elternzeit weitergehen soll (Serien-Teil 4), können und sollten Ärztinnen und Ärzte im Vorfeld klären. Dazu können sie sich an ihr Versorgungswerk wenden.
Dessen Angestellte erläutern Fragen um das Aussetzen oder freiwillige Weiterzahlen der Beiträge. Auf Grundlage ihrer Auskunft oder Modellrechnungen können Eltern entscheiden, ob Beiträge weiter gezahlt werden.