Berlin. Mit dem Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung (NotfallG), der am Donnerstag (6.6.) bekannt geworden ist, verfolgt Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD) das Ziel, Fehlsteuerung im System abzubauen.
“Dass es eine Reform der Notfallversorgung mit mehr Patientensteuerung braucht, ist unbestreitbar. So wie sie aktuell allerdings geplant ist, wird diese Reform scheitern. Denn: Hier sollen Parallelstrukturen mit Personal aufgebaut werden, das es aktuell schlicht und einfach nicht gibt!”, erklären die Bundesvorsitzenden des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, Prof. Nicola Buhlinger-Göpfarth und Dr. Markus Beier am Donnerstag (6.6.).
Tatsächlich sieht der Gesetzentwurf deutlich mehr Aufgaben für die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) bzw. die niedergelassene Ärzteschaft vor.
24/7 Versorgungsangebote aufbauen
Die Vermittlung von Akutterminen durch die Terminservicestelle einer KV etwa soll künftig eine eigens dafür eingerichtete Akutleitstelle der KV übernehmen. Diese Akutleitstelle soll mit den Rettungsleitstellen vernetzt werden, so der Plan.
Diese Akutleitstelle soll nicht nur 24 Stunden täglich zur Verfügung stehen. 75 Prozent der Anrufe sollen auch spätestens innerhalb von drei Minuten angenommen worden sein, 95 Prozent innerhalb von zehn Minuten.
Zudem werden die KVen verpflichtet, eine 24 Stunden durchgängige und tägliche telemedizinische (telefonisch und videounterstützt) und eine aufsuchende Versorgung – ebenfalls 24 Stunden täglich – bereitzustellen, heißt es im Gesetzentwurf.
Kooperationspraxen zu Sprechstundenzeiten
Über obige Versorgungsangebote hinaus, sollen an den Notaufnahmen von ausgewählten Krankenhäusern Integrierte Notfallzentren entstehen (INZ). KVen und Kliniken werden verpflichtet, sich daran zu beteiligen.
Ein INZ besteht dabei aus der Notaufnahme eines Krankenhauses, einer Notdienstpraxis der KV im oder am Krankenhausstandort und einer zentralen Ersteinschätzungsstelle. Zu Sprechstundenzeiten soll die niedergelassene Ärzteschaft zusätzlich als „Kooperationspraxen“ an die INZ angebunden werden können.
Die Standorte der INZ sollen die Selbstverwaltungspartner nach bundeseinheitlichen Rahmenvorgaben festlegen, heißt es im Entwurf. Einigen sich die Partner nicht fristgerecht (sechs Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes), legen die Länder Standorte fest.
Entwurf ignoriert Ärztemangel
Besonders die 24-Stunden-Versorgungsangebote treiben den Hausärztinnen- und Hausärzteverband auf die Palme. “Seit Wochen warnt die Politik vor dem horrenden Ärztemangel, der die hausärztliche Versorgung besonders hart trifft. Dass jetzt – in vollem Bewusstsein dieser Tatsache – solche Vorschläge überhaupt angedacht sind, ist schlicht unseriös. Uns fehlen bereits heute 5.000 Hausärztinnen und Hausärzte, um die ambulante Versorgung sicherzustellen. Woher soll also das Personal kommen, das die 24/7 telemedizinische und aufsuchende notdienstliche Versorgung sichern sowie nach Dienstschluss noch die geplanten Notdienstpraxen mit besetzen soll?” wundern sich Buhlinger-Göpfarth und Beier.
Noch einmal weisen die Bundesvorsitzenden des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes auf ihr “Eckpunktepapier einer Reform der Notfallversorgung” hin, das gemeinsam mit dem Marburger Bund und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung erarbeitet wurde. Es sei wichtig, endlich alle Seiten dieser Reform mitzudenken.