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GesundheitspolitikEckpunkte zur Reform der Notfallversorgung vorgelegt

Viele Menschen gehen bei Unfällen in die Notaufnahmen, obwohl auch eine ambulante Versorgung ausgereicht hätte. Damit das künftig seltener geschieht, hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach Eckpunkte zur Reform der Notfallversorgung vorgestellt.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach will die Steuerung der Patienten über die 116117 bzw. die 112 stärken.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat Mitte Januar Eckpunkte zur Reform der Notfallversorgung vorgelegt. In dem Papier erkennt der Hausärztinnen- und Hausärzteverband, der zuvor mit anderen ärztlichen Verbänden ein eigenes Positionspapier vorgelegt hat, einige positive Reformansätze und viele große Fragezeichen.

Mit dem Ausbau der Terminservicestellen (TSS) und deren Vernetzung mit Rettungsleitstellen sollen Patienten besser durchs System gesteuert werden, so Lauterbachs Idee. Darüber hinaus heißt es in dem Papier, soll “das Angebot von Beratungsärztinnen und -ärzten (erreichbar über die TSS), die zur Entlastung der Regelversorgung telemedizinisch möglichst abschließend agieren, verpflichtend ausgebaut werden.

Weiterhin sollen die KVen verpflichtet werden, eine 24/7 telemedizinische Versorgung sowie eine 24/7 aufsuchende Versorgung – insbesondere für immobile Patienten – bereitzustellen.

Hier stellt sich für den Hausärztinnen- und Hausärzteverband vor allem die Frage, woher all die Ärztinnen und Ärzte sowie das nicht-ärztliche Fachpersonal kommen sollen, die etwa für ein 24/7 telemedizinisches Versorgungsangebot nötig wären.

Außerdem, so Lauterbachs Plan, sollen bundesweit INZ und Integrierte Kindernotfallzentren (KINZ) als sektorenübergreifende Behandlungsstruktur eingerichtet werden. Ein INZ bzw. KINZ besteht dabei aus der Notaufnahme eines Krankenhauses, einer KV-Notdienstpraxis und einer zentralen Ersteinschätzungsstelle. Die KV Notdienstpraxis soll dabei in unmittelbarer Nähe der Notaufnahme angesiedelt sein.

Wesentliches Element der INZ soll die zentrale gemeinsame Ersteinschätzungsstelle sein, über die die Patienten dann in die richtige Ebene geleitet werden (Notdienstpraxis oder Notaufnahme). Die Einrichtung der INZ obliegt der Verantwortung des jeweiligen Krankenhauses.

Die KVen sind für die Besetzung der Notdienstpraxis zu konkret festgelegten Zeiten verpflichtet: Wochenende/Feiertage: 9 Uhr bis 21 Uhr, Mittwoch/Freitag: 14 Uhr bis 21 Uhr und Montag, Dienstag und Donnerstag von 18 Uhr bis 21 Uhr. Längere Besetzungszeiten sind möglich.

Die INZ bzw. KINZ sollen die Möglichkeit über die TSS erhalten, Patienten nach der Erstversorgung geeignete Termine zur Weiterbehandlung in der Regelversorgung anzubieten.

Dass Lauterbach die Steuerung der Patientinnen und Patienten über die 116117 bzw. die 112 stärken will, bewertet der Hausärztinnen- und Haus-ärzteverband positiv. Eine Steuerung der Patienten sei letztendlich dringend nötig.

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