Mit dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz rückt auch eine Gesundheitskarte für Flüchtlinge in greifbare Nähe. Denn die Mehrheit der Bundesländer befürwortet eine solche Karte, um die medizinische Versorgung von Asylsuchenden und die Abrechnung der Leistungen für Ärzte, Kassen und Verwaltung zu vereinfachen. Das veranschaulicht die Deutschlandkarte von „Der Hausarzt“.
In der Praxis haben allerdings einige rechtliche Hürden die Einführung oft erschwert, sodass es gerade in Flächenländern bisher meist nicht zu entsprechenden Vereinbarungen mit den Kassen kam. Am Donnerstag hat nun das Asylpaket den Bundestag passiert, am heutigen Freitag stimmte auch der Bundesrat zu.
Mit der Asylreform hält auch Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) Wort. Ende September hatte er nochmals versprochen, die Einführung einer Gesundheitskarte für Flüchtlinge rechtlich zu erleichtern. Dies war auch Teil der Maßnahmen, die Bund und Länder auf dem Flüchtlingsgipfel im September fixiert hatten. Was ändert sich nun?
Künftig müssen die Krankenkassen die Krankenbehandlung von Asylbewerbern übernehmen. Vorausgesetzt:
- die Landesregierung oder die von ihr beauftragte Landesbehörde haben die Kasse dazu aufgefordert oder mit ihr eine entsprechende Vereinbarung geschlossen
- es besteht ein Anspruch auf Gesundheitsleistungen nach Paragraf 4 und 6 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Die Vereinbarung kann entweder auf Landesebene als Rahmenvereinbarung zwischen Landesregierung/Landesbehörde mit den Landesverbänden der Krankenkassen getroffen werden oder auf der Ebene einzelner Landkreise und kreisfreien Städte. Kommunen und Ländern bleibt es allerdings weiterhin selbst überlassen, ob sie eine Gesundheitskarte einführen wollen oder nicht. Linken-Politiker kritisieren daher auch, dass die Regelungen zur Gesundheitskarte auf halber Strecke stehen bleiben, weil sie nicht flächendeckend erfolge.
Den Kassen sollen die Aufwendungen im Einzelfall voll erstattet werden, die Verwaltungskosten nur zu einem „angemessenen Teil“, heißt es im Gesetzentwurf. Die Leistungen für Asylbewerber werden also nicht aus dem Budget der Krankenkassen finanziert, sondern von den Sozialämtern getragen.
Asylbewerber oder gesetzlich versichert?
Zudem muss auf der Karte vermerkt werden, ob es sich um Asylbewerber handelt oder nicht. So ist für Ärzte ersichtlich, dass bei diesen Patienten lediglich ein eingeschränkter Leistungsanspruch besteht. Zunächst müssen die Kassen und Behörden diese Identifizierung gewährleisten. Denn die technische Umsetzung dauert, bis die Kennzeichnung auf der Gesundheitskarte möglich ist und auch von Praxissoftware und Verwaltungssystemen ausgelesen werden kann. Die Telematik hat dafür ein Jahr ab Inkrafttreten des Gesetzes Zeit.
Eine Gesundheitskarte für Flüchtlinge soll vor allem den Verwaltungsaufwand für Behörden und Gesundheitsämter reduzieren und die Abrechnung für Ärzte erleichtern. Der Leistungsanspruch von Flüchtlingen wird sich damit nicht verändern. Um auch den Abschluss von Vereinbarungen in den Ländern zu vereinfachen, sollen auf Bundesebene Rahmenempfehlungen erarbeitet werden. Darin sollen GKV-Spitzenverband und die Spitzenorganisation nach AsylbLG zuständige Behörden Vorschläge zur Umsetzung der Leistungen, Abrechnung und -prüfung der Leistungen sowie der Aufwandserstattung der Kassen festhalten.
Um die medizinische Versorgung in Aufnahmeeinrichtungen und anderen Unterkünften zu gewährleisten, wird mit der Reform auch der Personenkreis der Leistungserbringer erweitert. Künftig können dann auch Ärzte unter den Asylsuchenden zur Versorgung hinzugezogen werden. Sie sollen vorübergehend zur „Ausübung von Heilkunde“ ermächtigt werden können.
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