Besonderer VerordnungsbedarfHeilmittel-Spicker aktualisiert

Bei einem Lipödem kann eine Lymphdrainage helfen: Seit Januar gilt sie als besonderer Verordnungsbedarf. Laden Sie sich jetzt die aktuellen Spickzettel zur Heilmittelverordnung herunter.

Lymphdrainage bei Lipödem gilt befristet als besonderer Verordnungsbedarf.

Patientinnen mit Lipödem eines Stadiums I bis III können seit 1. Januar eine Lymphdrainage (LY2) als “besonderen Verordnungsbedarf” verschrieben bekommen. Für Hausärzte bedeutet dies, dass die Kosten für diese Verordnungen bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen nicht berücksichtigt werden. Sie werden also im Falle einer Prüfung aus dem Verordnungsvolumen herausgerechnet, wenn Hausärzte die Diagnose mit E88.20-E88.22 angegeben haben.

Darauf haben sich Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband geeinigt. Die Regelung gilt erstmal befristet bis 31. Dezember 2025. Sie steht in Zusammenhang mit einer Auseinandersetzung zwischen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA): Demnach können vorübergehend Patientinnen mit einem Lipödem Stadium III eine Fettabsaugung auf Kassenkosten erhalten.

Ende 2025 werden Ergebnisse einer gleichzeitig laufenden Erprobungsstudie zu dieser Maßnahme erwartet. Diese soll auch zeigen, wie die Liposuktion gegenüber der konservativen Therapie mit Lymphdrainage abschneidet.

Die Änderungen haben die “Rauchenden Köpfe” in den Heilmittel-Spickzettel zum “Besonderen Verordnungsbedarf” eingearbeitet. Am Heilmittel-Spickzettel zum “Langfristigen Heilmittelbedarf” hat sich bisher nichts geändert. Beide Spickzettel finden Sie im Kasten zum Herunterladen.

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.