Frau Q. sucht ihre Hausärztin wegen einer nicht heilenden Wunde auf (s. Kasten).
EBM
Dafür kann sie beim Erstbesuch im Quartal die Versichertenpauschale (03000 EBM) abrechnen, die Pauschalen 03040, 03060, 03061 und 32011 fügt die Kassenärztliche Vereinigung (KV) automatisch zu. Die Laboruntersuchungen rechnet die Laborgemeinschaft ab. Die Dopplersonografie des Venensystems kann die Ärztin nur mit der Zusatzbezeichnung “Phlebologie” und der KV-Genehmigung im Rahmen des phlebologischen Komplexes (30500 EBM) abrechnen. Für die Therapie des Ulcus cruris gibt es die 02312 EBM, für einen Kompressionsverband am rechten Bein die 02313. Therapeutische Gespräche sind mit der 03020 abzurechnen.
GOÄ
In der GOÄ erfolgt die Abrechnung des Erstbesuchs bei eingehender Beratung mit den Nrn. 1 und 7, die Behandlung des Ulcus cruris mit der 2006 und 204, die Kompression des rechten Beines mit der 204. Beim zweiten Kontakt kann die Ärztin die Blutabnahme (Nr. 250) und die Laborleistungen (Nr. 3500ff) in Rechnung stellen. Für die Doppler- Duplex-Sonografie beider Beine kommen die 410, 3 x 420 sowie die 401 zum Ansatz. Für die Erörterung der Verhaltensweise ist zusätzlich die Nr. 34 abrechenbar.