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AbrechnungChronische Wunde mit viel “Und/Oder”

Bei der Abrechnung in der Behandlung von chronischen Wunden gibt es im EBM vor allem einen Hemmschuh: Es sind mindestens drei persönliche Arztkontakte vorgeschrieben. Hingegen bieten die vielen Leistungsinhalte ein Schlupfloch.

Nach einer Brandverletzung am rechten Oberschenkel hat sich bei Herrn B.* eine große Wunde infiziert (Symbolbild).

Die Brandverletzung von Herrn B. behandelt der Hausarzt fünf Wochen (siehe Kasten unten).

EBM

Beim Erstkontakt rechnet er die 03000, 03220 und 03230 EBM ab. BZ (32025) und CRP (32128) wurden als Schnelltest in der Praxis untersucht, die übrigen Werte vom Labor. Wegen der mikrobiologischen Untersuchung des Abstrichs dokumentiert er die Nr. 32004.

Beim zweiten Kontakt Nr. 03221, beim dritten persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt die 02310. Bei den folgenden Terminen wurde gelegentlich der BZ kontrolliert, sonst keine abrechenbaren Leistungen.

GOÄ

Nach GOÄ setzt er zunächst die Nrn. 1 und 5 an, die Nr. 1 wegen längerer Beratung mit 3,5-fachem Satz. Den Abstrich rechnet er mit der Nr. 298, die Wundversorgung mit der Nr. 2006 und der Nr. 200 ab.

Die Schnelltests wurden mit der Nr. 3560 (BZ) und 3524 (CRP) abgerechnet, zusätzlich die Nr. 250 und die in der LG gemessenen Werte als Eigenleistung. Die nächsten Kontakte wurden überwiegend mit den Nrn. 1 und 5, zweimal noch mit den Nrn. 3 und 5 abgerechnet.

HZV

In Thüringen sind in allen Hausarztverträgen (GWQ vertretene BKK/IKK, spectrumK vertretene BKK; IKKclassic; TK) die 02310 und die Schnelltests (32025, 32128) als Teil der Quartalspauschalen nicht extra berechenbar.

Schwerpunkt: sekundär heilende Wunde (02310 EBM)

Abgerechnet wird die Behandlung sekundär heilender Wunden im EBM mit der 02310, bewertet mit 212 Punkten.

Um die 02310 EBM abrechnen zu können, werden drei persönliche Arzt-Patienten-Kontakte gefordert. Dabei reicht es, wenn lediglich einer dieser Kontakte wegen der sekundär heilenden Wunde erfolgt, aber: Es müssen persönliche Kontakte sein.

Auch wenn die Leistung im offiziellen Notdienst nicht ausgeschlossen ist, dürften allein diese drei Kontakte ein Hemmnis darstellen.

Leistungsinhalt

Bei der Vielzahl der genannten obligaten Leistungsinhalte darf allerdings nicht übersehen werden, dass alle obligaten Leistungsinhalte durch die Verknüpfung “und/oder” verbunden sind. Das heißt, es reicht die Erbringung einer der folgenden Leistungen:

  • Abtragung von Nekrosen und/oder
  • Wunddebridement und/oder
  • Anlage eines Kompressionsverbandes und/oder
  • Wechsel eines Kompressionsverbandes und/oder
  • Einbringen einer Wundtamponade und/oder
  • Wechsel einer Wundtamponade.

Ausschlussdiagnosen

Zu beachten ist hier auch der Ausschluss bestimmter Diagnosen, deren Behandlung nicht mit der 02310 EBM abrechenbar sind. Diese Ausschlusserkrankungen sind in der ersten Anmerkung zur 02310 aufgezählt:

  • diabetischer Fuß,
  • chronisches venöses Ulcus cruris,
  • chronisch venöse Insuffizienz,
  • postthrombotisches Syndrom,
  • Lymphödem und
  • oberflächliche sowie tiefe Beinvenenthrombosen.

Quellen:

www.kbv.de/html/ebm.php (EBM)

www.gesetze-im-internet.de/go__1982/anlage.html (GOÄ)

Kommentar zur Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) Begründet von Dr. med. D. Brück, (Version 4.28, Stand Juni 2021)

Der Kommentar zu EBM und GOÄ, begründet von Wezel/Liebold, Stand Juli 2023

www.springermedizin.de/goae-ebm/ 15083006

www.hausaerzteverband.de/hausarztvertraege/hzv-vertraege-schnellsuche

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