Die gesetzlichen Kassen tragen jetzt die Kosten für die Impfung gegen Gürtelrose (Herpes zoster) für alle Versicherten ab 60 Jahren sowie Risikogruppen ab 50 Jahren. Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) ist am 1. Mai in Kraft getreten (“Der Hausarzt” 6/19). Für die Impfung ab 60 gilt demnach die EBM-Ziffer 89128 A/B, ab 50 die 89129 A/B. Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KV) sieht als Honorar acht Euro vor, andere KVen verhandelten bis Redaktionsschluss zum Teil noch mit den Kassen.