Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen künftig den Totimpfstoff gegen Herpes zoster für alle ab 60 Jahren sowie für Risikogruppen bereits ab 50 Jahren (etwa Diabetes, CED, COPD, Asthma, HIV). Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat Anfang März die Schutzimpfungs-Richtlinie entsprechend angepasst. Sie tritt nach Zustimmung des Bundesgesundheitsministeriums in Kraft. Die Wirksamkeit nehme mit steigendem Alter ab, so die Ständige Impfkommission. Jeder Zehnte klage über Nebenwirkungen.