Ärzte müssen potenzielle Organspender vor dem Eingriff über alle Risiken aufklären. Das betrifft nicht nur die Folgen für die eigene Person, sondern kann auch die Erfolgschancen der Transplantation für den Empfänger umfassen.
Die Aufklärung über sämtliche Risiken diene dem “Schutz des Spenders vor sich selbst”, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) Ende Januar (Az. VI ZR 495/16, VI ZR 318/17).
Gerade bei Lebendspenden befinde sich der Spender im besonderen Konflikt, in dem “jede Risikoinformation relevant sein kann”. Der BGH gab damit den beiden Spendern Recht, die seit ihrer Nierenspende an chronischem Fatigue-Syndrom leiden.