Entschließungsantrag angenommenBundesrat fordert Widerspruchslösung bei Organspende

In Deutschland gilt bei der Organspende derzeit eine Entscheidungslösung. Diese habe sich allerdings nicht bewährt, meint der Bundesrat - und fordert die Bundesregierung auf, mit einem Gesetzentwurf dafür zu sorgen, dass eine Widerspruchslösung in das Transplantationsgesetz aufgenommen wird.

Hausärzte können ihre Patienten alle zwei Jahre über die Organ- und Gewebespende ergebnisoffen beraten.

Berlin. Die Bundesländer dringen angesichts der seit Jahren niedrigen Zahlen von Organspenden auf eine grundlegende Änderung der rechtlichen Regeln. An Stelle der geltenden Entscheidungsregelung solle eine Widerspruchslösung treten, heißt es in einer am Freitag angenommenen Entschließung.

Bei der Entscheidungsregelung ist eine Organ- und Gewebespende grundsätzlich nur dann möglich, wenn der mögliche Organ- oder Gewebespender zu Lebzeiten eingewilligt oder sein nächster Angehöriger zugestimmt hat.

Bei der Widerspruchslösung hingegen wäre für die Organentnahme nicht mehr die Zustimmung des Betroffenen oder eines engen Angehörigen beziehungsweise eines Bevollmächtigten erforderlich. Vielmehr gälte grundsätzlich jeder Mensch als Organspender, es sei denn, er hat dem zu Lebzeiten widersprochen, oder einer der nächsten Angehörigen macht dies nach seinem Tod.

In dem angenommenen Entschließungsantrag wird die Bundesregierung aufgefordert, mit einem Gesetzentwurf dafür zu sorgen, dass diese Widerspruchslösung in das Transplantationsgesetz aufgenommen wird. Die bisherige Regelung habe sich in der Praxis nicht bewährt, heißt es zur Begründung.

Trotz intensiver Informationskampagnen habe nach Umfragen nur rund ein Drittel der Bevölkerung eine selbstbestimmte Entscheidung über Organspende getroffen und in einem Ausweis festgehalten. In der Praxis liege bei weniger als 20 Prozent der Fälle möglicher Organspender ein schriftlicher dokumentierter Wille vor.

“In der ganz überwiegenden Zahl der Fälle müssen die Angehörigen entscheiden, die häufig in der akuten Situation des Todes einer beziehungsweise eines nahen Angehörigen mit der Entscheidungslast überfordert sind und dann ablehnend oder gar nicht entscheiden”, heißt es in der Entschließung.

In ihr wird auch darauf hingewiesen, dass am 1. Januar 2023 insgesamt 8.505 Patientinnen und Patienten auf der aktiven Warteliste gestanden hätten. Im Jahr davor seien allerdings nur 2.662 Organe gespendet worden.

“Deutschland gehört in der Organspende zu den Nehmerländern und leistet bei weitem nicht den Beitrag zur Organspende, den es leisten könnte und müsste”, sagte Berlins Gesundheitssenatorin Ina Czyborra (SPD). “Dafür schäme ich mich ehrlich gesagt vor unseren Nachbarn.”

Quelle: dpa/red

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