Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) soll Frauen mit Lipödem künftig eine Liposuktion bezahlen. Das plant Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) laut einem Änderungsantrag zum Terminservicegesetz, der Mitte Januar bekannt wurde. Stimmt der Bundestag zu, könnte der Minister künftig per Rechtsverordnung entscheiden, welche Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in den Leistungskatalog der GKV aufgenommen werden.
Diese Aufgabe obliegt bisher dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Weder das Qualitäts- noch das Wirtschaftlichkeitsgebot stünden dem entgegen, heißt es im Antrag. Ebenso unerheblich sei dafür, “wenn der Nutzen der (…) Methode nach den Grundsätzen der evidenzbasierten Medizin noch nicht belegt ist”.
Als erstes Anwendungsbeispiel nennt der Antrag die “Liposuktion bei Lipödem”. Den betroffenen Frauen “wollen wir schnell und unbürokratisch helfen”, sagte Spahn. Die Nutzen-Schaden-Bewertung durch den G-BA sei ihm aber weiter wichtig. Spahns Vorstoß erntete viel Kritik: nicht nur seitens der eigenen Reihen von SPD, CDU und CSU, sondern besonders von Ärztevertretern.
G-BA-Vorsitzender Prof. Josef Hecken betitelte die Änderungen als “Methodenbewertung super light”. Damit würden die im SGB V verankerten Prinzipien, das Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsgebot, über Bord geworfen. Wenn auf den Wirksamkeitsnachweis und damit zumindest eine positive Nutzen-Schaden-Bilanz verzichtet würde, könne dies Patienten “direkt gefährden”. Die stark steigenden Kosten könnten zudem die Solidargemeinschaft überfordern.
Aus Sicht Heckens hätte es für die Liposuktion einen anderen Weg gegeben: Dazu hätte das Ministerium vom G-BA einen Beschluss innerhalb von sechs Monaten fordern müssen. Bei Fristverstreichung sei die Leistung automatisch von den Kassen zu zahlen. Stattdessen hat der G-BA aber im Juli 2017 festgestellt, dass bisher wissenschaftliche Belege über den Nutzen fehlen.
Da es aber Anhaltspunkte gebe, dass ein Teil der Patientinnen zumindest kurzfristig profitieren könnte, beschloss das Gremium im Januar 2018 selbst eine Studie zu beauftragen. In Kürze solle dafür der Auftrag vergeben werden, teilte der G-BA Mitte Januar 2019 mit.