Hiermit loggen Sie sich bei DocCheck-Login aus.
Abbrechen

Forum PolitikFaktenbox: Entwurf Anlage 5a

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) will offenbar die Patientensteuerung und -koordination auch an Fachärzte übertragen. In diesem Zusammenhang hat die Arbeitsgruppe „Fachärztlicher Versorgungsauftrag“ des Beratenden Fachausschusses Fachärzte der KBV einen Entwurf zu einer neuen Anlage 5a des Bundesmantelvertrages vorgelegt. Diese Anlage 5a führt sachlich-inhaltlich in die Irre und ist anders als behauptet, nicht mit dem Sozialrecht vereinbar.

Fehlende gesetzliche Grundlage

Gesetzlich beschreibt Paragraf 73 SGB V (Kassenärztliche Versorgung) die vertragsärztliche Versorgung insgesamt. Als ein Teil der vertragsärztlichen Versorgung wird dort die hausärztliche Versorgung definiert. Und zwar insbesondere auf Basis der in der Weiterbildung Allgemeinmedizin erlernten Kompetenzen. Dies ist die gesetzliche Grundlage für die Anlage 5 Bundesmantelvertrag. Obwohl es im Gegensatz zur hausärztlichen Versorgung im SGB V keinerlei Beschreibung der Inhalte der fachärztlichen Versorgung gibt, wird im Entwurf der Anlage 5a dieser Eindruck fälschlicherweise erweckt. Richtig ist vielmehr: Die aufgezählten Inhalte beziehen sich nicht auf die „fachärztliche Versorgung“ im Besonderen, sondern auf die „vertragsärztliche Versorgung“ insgesamt – also einschließlich der hausärztlichen Versorgung. Unklar bleibt, ob es sich im Entwurf der Anlage 5a nur um einen Übertragungsfehler handelt oder ob ganz bewusst falsch zitiert wird, was eine Täuschungsabsicht nahelegen würde.

Keine zwei Facharzt-Ebenen

Darüber hinaus wird im Entwurf behauptet, Paragraf 73 Absatz 1 SGB V definiere, dass die fachärztliche Versorgung in eine „fachärztliche Grundversorgung“ und eine „weitergehende fachärztliche Versorgung“ unterschieden werde. Auch diese Aussage ist irreführend und falsch. Richtig ist hingegen: Es gibt weder eine Definition der fachärztlichen Versorgung im SGB V noch daraus abgeleitet eine Differenzierung in die genannten zwei Ebenen.

Keine entsprechende Weiterbildung

Aufbauend auf diesen unzutreffenden Bezügen zu Paragraf 73, entwirft das Papier eine Beschreibung der sogenannten „fachärztlichen Grundversorgung“, die weder durch das Sozialrecht noch durch das Weiterbildungsrecht gedeckt ist. Mit dem Entwurf der Anlage 5a wird also versucht, aus berufspolitischen Interessen die Grenze zwischen hausärztlicher und fachärztlicher Versorgung zu verwischen. Deutlich wird dies durch die Tatsache, dass die Aufgaben der „fachärztlichen Grundversorgung“ aus dem Hausärztlichen Versorgungsauftrag (der Anlage 5) entnommen wurden!

So ist die Rede von „Einbeziehung des sozialen Umfeldes“, „Koordinierungsleistungen“ oder „Zusammenführung von Patientendaten“ – ohne, dass dies im Rahmen der Weiterbildung erlernt wurde. Daher ist davon auszugehen, dass Fachärzte außerhalb ihres jeweiligen Fachgebiets tätig würden, wenn sie die in Anlage 5a beschriebenen Tätigkeiten übernähmen. Dies wäre mit dem geltenden Recht nicht vereinbar.

Lesen Sie dazu auch:

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.