Die automatische Befüllung der elektronischen Patientenakte (E-PA) mit verordneten und in der Apotheke abgeholten Medikamenten erfolgt ab Januar über den E-Rezept-Server, teilen KBV und Gematik mit. Automatisiert sollen die Verordnungs- und Dispensierdaten aus den eingelösten E-Rezepten in die elektronische Medikationsliste (E-ML) der E-PA fließen.
Wie der Prozess von der Ausstellung des E-Rezepts über die Abholung in der Apotheke bis hin zur Speicherung in der E-PA funktioniert, hat die Gematik in einem kleinen Film veranschaulicht (siehe: www.hausarzt.link/X7BWC)
In ihrer E-PA können Versicherte oder auch Ärztinnen und Ärzte, die den Zugriff auf die E-PA ihrer Patientinnen und Patienten erhalten, in der E-ML nachsehen, welche Medikamente sie erhalten haben und wie sie diese einnehmen sollten (s. Abb.). Die E-ML haben einige Krankenkassen jetzt schon in die E-PA-App integriert.
Ab Juli Medikationsplan in E-PA
Ab Juli 2025, so sieht es der weitere Zeitplan vor, sollen Praxen die E-ML erweitern, und zwar um den elektronischen Medikationsplan (E-MP), der jetzt noch auf der elektronischen Gesundheitskarte (E-GK) gespeichert ist. Wie auch jetzt, ist die Erstellung eines E-MP Pflicht bei denjenigen Patientinnen und Patienten, die über mindestens 28 Tage mehr als drei systemisch wirkende Medikamente einnehmen.
Der E-MP und die E-ML bilden zusammen mit relevanten Zusatzinformationen für die Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) den sogenannten digital gestützten Medikationsprozess (DG-MP). Der DG-MP ist also ein Zusammenspiel von E-ML, E-MP und AMTS, erklärt die Gematik auf Anfrage.
Zusatzinfos sind keine Pflicht
Die relevanten Zusatzinformationen, die für die AMTS von Belang sind, können zum Beispiel Körpergewicht, Körpergröße oder Allergien sein und ergänzend ab Sommer 2025 in die E-PA eingepflegt werden. Das ist aber nicht verpflichtend. Apotheken haben dann außerdem die Möglichkeit, frei verkäufliche Medikamente, die bei ihnen erworben wurden, in die E-ML zu übertragen.
Versicherte haben dabei immer die Option, Einträgen in ihrer E-PA zu widersprechen. Wenn es um die automatische Speicherung beim Einlösen von E-Rezepten geht, müssen die Versicherten bei ihrer Krankenkasse Widerspruch einlegen.
Für die Hausärztinnen und Hausärzte ist der E-MP in der E-PA vor allen Dingen dann von Interesse, wenn auch andere Fachärzte aus Praxen und Kliniken verordnete Medikamente eintragen oder ergänzen. Entscheidend ist natürlich, dass die Versicherten Zugriff auf die E-PA gewähren.
Wie der E-MP in die E-PA der Versicherten gelangt und welche Schritte nötig sind, kann die Gematik auch nicht genau beantworten. Diese definiert nur technische Voraussetzungen für die Implementierung der Anwendungen in den einzelnen Systemen. “Wie die E-PA für alle und damit verbundene Funktionalitäten künftig in der Software integriert sein werden, hängt von den jeweiligen Primärsystemen ab”, erklärt die Gematik auf Anfrage. red
Medikationsplan
Jetzt schon haben Patienten Anspruch auf die Erstellung eines bundeseinheitlichen Medikationsplans, dessen Speicherung auf der elektronischen Gesundheitskarte sowie auf einen Ausdruck. Geregelt ist das im Paragraf 29a Bundesmantelvertrag-Ärzte und Paragraf 31a SGB V.
Voraussetzung ist, dass sie mindestens drei zulasten der gesetzlichen Krankenkasse verordnete Medikamente gleichzeitig einnehmen. Die Anwendung muss dauerhaft – für mindestens 28 Tage – vorgesehen sein.
red